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Offene und gebundene Ganztagsangebote

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GS, MS, FZ, RS, RSF, GY, OS, IGS, FWS, WS
NEU 2024

Die Daten zu offenen und gebundenen Ganztagsangeboten werden von den Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und MB-Dienststellen geprüft und von diesen freigegeben. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass bei allen Schülern, die ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot besuchen, die zutreffenden Ausprägungen auf dem Reiter Erweiterungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche angegeben sowie die Summendaten zur Anzahl externer Teilnehmer und Zählschüler und zur Anzahl der OGT-Gruppen korrekt eingetragen sind.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Anzahl der externen Zählschüler bei den Summendaten in der Spalte Wert (Dezimal) auf zwei Nachkommastellen genau einzutragen.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Dokument „Offene und gebundene Ganztagsangebote“ auf der Webseite des Staatsministeriums.

Sollten PL-Ausnahmen (vgl. ASV-Dokumentation) im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn die Bestätigung durch die Schulaufsicht vorliegt.

Die Ganztagskoordinatoren haben die Möglichkeit, die übermittelten Ganztagsdaten auf den Masken der ASD-Applikation unabhängig von der allgemeinen schulaufsichtlichen Prüfung freizugeben. Sobald die Prüfung der Ganztagsdaten abgeschlossen ist, kann die Anzahl der GGT-Klassen und -Schüler sowie der Gruppen des offenen Ganztags ohne Rücksprache mit dem Ganztagskoordinator nicht mehr abweichend gemeldet werden:

Sollten nochmals Änderungen im Bereich der Ganztagsdaten notwendig sein, muss Kontakt mit dem Ganztagskoordinator aufgenommen werden, damit eine Übermittlung der korrigierten Daten möglich gemacht wird.