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Schülerinnen in Elternzeit

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berufliche Schulen
NEU 2025

Bei Schülerinnen und Schülern, die ihre Ausbildung aufgrund von Elternzeit bzw. der Erziehung ihrer eigenen Kinder abbrechen oder unterbrechen, ist der Beginn der Elternzeit als Austrittsdatum zu setzen und als berufliche Abschlussart ist Abbruch bzw. Unterbrechung (Kürzel AVBE) anzugeben. Ein Austritt wegen Elternzeit ist bei dualen Ausbildungen an Berufsschulen bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung auch dann zu melden, wenn das zugrunde liegende Ausbildungsverhältnis nicht beendet wird, sondern ruht. Ausnahmen bilden ruhende Ausbildungsverhältnisse mit Wiedereintritt im laufenden Schuljahr, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Schülerinnen und Schüler in einem relevanten Umfang am Unterricht der Klasse teilnehmen.