BFS, FS, FAK
NEU 2024
Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Findet die Praxisausbildung oder ein Begleitunterricht zu einem Praktikum in einem relevanten Umfang im Klassenverband statt, so sind die Lehrerstunden daher als Unterricht zu melden. Hierfür stehen beispielsweise die Unterrichtsfächer Sozialpädagogische Praxis (Kürzel SPP), Sozialpflegerische Praxis (Kürzel SP) und Fachpraxis EuV (Kürzel FP-EuV) zur Verfügung.
Der Begleit- bzw. Seminarunterricht zum Berufspraktikum ist Unterricht im Sinne des Neuverfahrens. Für die Meldung ist das Unterrichtsfach Begleitunterricht zum Berufspraktikum (Kürzel BUP) vorgesehen.
Sonstige Lehrerstunden für die Betreuung der Praktischen Ausbildung bzw. der Praktika werden ohne Schülerzuordnung nur bei der Lehrkraft verbucht. Hierfür ist die (budgetrelevante) Lehrerstundenart Betreuung Praxis/Praktikum (Kürzel BPra) zu verwenden.
Zur Notenerfassung informieren Sie sich bitte in der ASV-Dokumentation unter: Notenerfassung in Sozialpädagogischer Praxis an Fachakademien für Sozialpädagogik