Bei Schülern im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufsschule Plus sind drei Fälle zu unterscheiden:
BS-Plus-Schüler der eigenen Schule werden, solange sie ihre duale Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, ausschließlich als Schüler ihrer Fachklasse gemeldet. Die Klassen werden mit der Klassenbesonderheit BS-PLUS-Klasse (d. h. Klasse, die u. a. von BS-Plus-Schülern besucht wird) gekennzeichnet.
Für Schüler einer anderen Schule, die an den BS-Plus-Zusatzunterrichten der eigenen Schule teilnehmen, muss eine eigene Klasse mit Klassenart EXT angelegt werden. Eine Fachklassengliederungsnummer ist bei diesen Klassen nicht einzutragen.
Wenn BS-Plus-Schüler ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden sie rechtlich Schüler derjenigen Schule, die die Zusatzunterrichte zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung anbietet. Diese Schüler sind in Klassen der Klassenart VEP mit Bildungsgang BS_VEP zu führen.
Der Zusatzunterricht wird von der Berufsschule, an der er stattfindet, mit Unterrichtsart Pflichtunterricht und Abweichung Zusatzunterricht BS+ gemeldet.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Berufsschule PLUS (BS+).