Die Anrechnungsstunden für Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks „Zukunft prägen - Lehrer/-in werden“ sind mit der Anrechnungsstundenart wx und der Differenzierung Ber_ZpLw zu melden.
Die Botschafter/-innen des Projekts „VOR ORT“ erhalten für ihre Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Die Verbuchung der Anrechnungsstunden richtet sich nach der Schulart:
Für Lehrkräfte an Förderschulen sind in jedem Schuljahr der Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden (Differenzierung VO_ZpLw) zu melden. An FZ und RSF müssen diese Lehrkräfte ausnahmsweise keine ausgeglichene Stundenbilanz aufweisen. Eine Abweichung um 0,5 Stunden zur UPZ ist zulässig. Bzgl. des Unterrichts und weiterer Verbrauchsstunden ist die Stichtagssicht abzubilden. Abweichend hiervon ist bei Lehrkräften, die zum Schuljahr 2024/2025 bereits als Vor-Ort-Lehrkräfte tätig waren, aufgrund des bisherigen Vorgehens jedoch im Vorjahr keine Anrechnungsstunde erhalten haben, im Schuljahr 2025/2026 letztmalig eine ganze Anrechnungsstunde zu erfassen.
Für Botschafter/-innen an den übrigen allgemeinbildenden Schulen sind ausschließlich ganzzahlige Anrechnungsstunden zu erfassen. Die Lehrkräfte erhalten im jeweils zweiten Jahr ihrer Tätigkeit eine Anrechnungsstunde (Differenzierung VO_ZpLw).
Für Lehrkräfte an allgemeinen beruflichen Schulen sind in jedem Schuljahr der Tätigkeit 0,5 Anrechnungsstunden (Differenzierung VO_ZpLw) zu melden. Abweichend hiervon ist bei Lehrkräften, die zum Schuljahr 2024/2025 bereits als Vor-Ort-Lehrkräfte tätig waren, aufgrund des bisherigen Vorgehens jedoch im Vorjahr keine Anrechnungsstunde erhalten haben, im Schuljahr 2025/2026 letztmalig eine ganze Anrechnungsstunde zu erfassen.