Der Einsatz von abgeordneten Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen ist als Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund HFL und HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) bzw. mit der Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) zu melden.