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Verbuchung von Anrechnungen bei organisatorisch verbundenen beruflichen Schulen

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alle beruflichen Schulen
NEU 2024

Den Schulen innerhalb eines Schulverbunds beruflicher Schulen stehen gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 bestimmte Anrechnungsstunden in Abhängigkeit der Anzahl an Vollzeitlehrereinheiten des Verbunds zur Verfügung. Schulbezogene Anrechnungsstunden (z. B. Schulleitung bei der Leitung mehrerer Schulen) sollten dabei stets bei der entsprechenden Dienststelle verortet sein.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den neuen Reiter Anrechnungsstunden unter Unterrichtssituation - Auswertung der Unterrichtsverteilung:

Erläuterungen zum neuen Reiter finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Vollzeitlehrereinheiten beruflicher Schulen