alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2025
Für die allgemeinen beruflichen Schulen stehen im Anrechnungsbereich „überörtliche Aufgaben (Ziff. 2.3 der KMBek vom 05. Februar 2019 mit Nr. VI.7-BP9004-7a.6 694)“ (Kürzel ÜÖA) diverse Anrechnungsarten zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist für sonstige Tätigkeiten in diesem Anrechnungsbereich zusätzlich die neue Lehrerstundenart „sonstige überörtliche Aufgabe“ (Kürzel söüA) auswählbar. Ergänzen Sie in diesen Fällen bitte eine beschreibende Bemerkung zur Tätigkeit:
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