FZ
NEU 2024
Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden.
Bei Lehrkräften mit Förderzentrum als maßgeblicher Schulart für die UPZ-Berechnung (Reiter Dienst) ist künftig bei allen Lehrkräften außer denen mit Lehramt Sonderpädagogik auf dem Reiter Einsatz <SJ> die Angabe einer UPZ-Kategorie notwendig und wird per PL eingefordert:
Wenn Förderzentrum als maßgebliche Schulart zur Ermittlung der UPZ ausgewählt wurde, können folgende UPZ-Kategorien erfasst werden:
UPZ-Kategorie | Beschreibung |
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L_FZ | Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Lehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.1 und Nr. 5.1.2 der Anlage zur BayUPZV) |
Fl_FZ | Fachlehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.3 der Anlage zur BayUPZV) inkl. Fachlehrkräfte Sonderpädagogik (KMS AZ III.6-BO8027.0/2/10) |
FöL_FöS | Förderlehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke (Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV) |
HPU_FöS | Heilpädagogische Förderlehrkräfte, Werkmeister/-innen und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 60 (2) BayEUG) |