Benutzer-Werkzeuge


Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe


Webseiten-Werkzeuge

Profil


Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Zuschussgruppe für den Lehrpersonal- und Betriebszuschuss

, , , , ,
alle nichtstaatlichen beruflichen Schulen (ohne Ergänzungsschulen, ohne Förderschulen)

Zur Berechnung der Lehrpersonal- bzw. Betriebszuschüsse kommunaler und privater allgemeiner beruflicher Schulen werden die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Besoldungsgruppen A14 (QE 4 → Zuschussgruppe H bzw. N1) und A11 (QE 3 → Zuschussgruppe F bzw. N2) zugeordnet.

Für die Eintragung in ASV gilt hierbei:

  • Für jede Lehrkraft an einer kommunalen oder privaten beruflichen Schule ist auf dem Schulnummernreiter eine Zuschussgruppe zu erfassen:

  • Die Zuschussgruppe ist entsprechend dem Bescheid zur Unterrichtsgenehmigung der Lehrkraft der jeweiligen Regierung einzutragen.
  • Für das erstmalige Befüllen des Feldes Zuschussgruppe bei allen Lehrkräften kann eine Konsistenzprüfung genutzt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrer / Zuschussgruppe vorbelegen

Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die Hinweise geben, wenn die Zuschussgruppe nicht angegeben wurde oder wenn die Eintragung nicht mit der UPZ-Kategorie konsistent ist:

UPZ-Kategorie mögliche Zuschussgruppe
L_berS H oder N1
Fl_berS F oder N2

Sollte aufgrund eines entsprechenden Einsatzes oder bestimmter Funktion der Lehrkraft (bspw. Schulleitung) eine von obiger Zuordnung abweichende Zuschussgruppe richtig sein, so ist eine PL-Ausnahme beim LfStat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte Eintragung bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.