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Dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. des Jahreszeugnisses

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GS, MS, FWS

Die Anzahl der Jahrgangsstufen, in denen im vergangenen Schuljahr ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. statt des Jahreszeugnisses durchgeführt wurde, wird jeweils als Summendatum erhoben.

Das Ersetzen des Zwischenzeugnisses ist in der Grundschulstufe nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erlaubt. Da die flexible Jahrgangsstufe 2A als Jahrgangsstufe 2 interpretiert werden soll, sind damit an Grundschulen und Freien Waldorfschulen für LEG-ZZ nur die Werte 0 bis 3 möglich.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Diese Jahrgangsstufen dürfen nicht mitgezählt werden, so dass sich für staatliche Mittelschulen ebenfalls als mögliche Werte 0 bis 3 für LEG-ZZ ergeben und folglich für private Schulen, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule sind, die Werte 0 bis 6.

Ein Lernentwicklungsgespräch statt des Jahreszeugnisses ist lediglich in den Jahrgangsstufen 1 und 3 erlaubt, woraus sich als zulässige Werte für LEG-JZ-GS an Grundschulen und Freien Waldorfschulen 0 bis 2 ergeben.

Ausführliche Hinweise zu den weiteren Summendaten für Grund- und Mittelschulen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten ausfüllen.