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Vorkurse an Beruflichen Oberschulen

FOSBOS
NEU 2024

Teilnehmer an halb- und ganzjährigen Vorkursen gemäß § 4 FOBOSO sind rechtlich nicht Schüler der Beruflichen Oberschule. Daher werden für diese keine Individual- sondern nur Summendaten erhoben. Folgende Eintragungen sind für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation zwingend vorzunehmen:

  • Im Bereich der Summendaten sind die voraussichtliche Teilnehmerzahl für das aktuelle Schuljahr sowie die tatsächliche Anzahl der Vorkursteilnehmer im vergangenen Schuljahr zu erfassen:

  • Die Unterrichte in den Vorkursen dürfen weder in der Matrix noch im Besonderen Unterricht eingetragen werden. Sie sind bei den vorgesehenen Lehrkräften mit der Lehrerstundenart Einsatz im Vorkurs zu verbuchen. Zusätzlich ist als Bemerkung das jeweilige Vorkurs-Fach Deutsch, Englisch oder Mathematik auszuwählen:


Optional können die Vorkursteilnehmer mit ihren Individualdaten in ASV geführt werden. Sie sind dann in Klassen der Klassenart VKU zu setzen, so dass deren Daten nicht nach ASD gemeldet werden. Zu beachten ist in diesem Fall,

  • dass diese „Schüler“ vor der US-Übermittlung keinen Unterrichten zugeordnet werden dürfen und
  • dass im folgenden Schuljahr, wenn die Schüler eine Regelklasse an der FOSBOS besuchen, als Schulbesuch im Vorjahr die Schulart einzutragen ist, die der Schüler rechtlich tatsächlich besucht hat. Sollte das Feld in ASV mit FOS Vorkurs bzw. BOS Vorkurs vorbelegt werden, ist eine manuelle Anpassung erforderlich.