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B.5. Datenpflege der Lehrerdaten durchführen

Lehrerdaten werden nicht nur in Ihrer lokalen ASV sondern auch in den Amtlichen Schuldaten (ASD) und im VIVA-System der personalführenden Stellen (Regierungen) gepflegt. VIVA und ASD werden täglich synchronisiert. Bitte rufen Sie VOR der Lehrer-Datenpflege die aktuellen Lehrerdaten aus ASD ab. Damit vermeiden Sie Fehler und Doppeländerungen. Melden Sie falsche Daten aus dem ASD-Zentralsystem bitte bei Ihrer zuständigen Regierung.

Weitere wichtige Informationen zur PKZ bei Lehrkräften.

Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei → Personal → Lehrkräfte.

Es empfiehlt sich zunächst eine Durchsicht der Daten auf grobe Fehler. Falls Sie gravierende Fehler vermuten (fehlende Lehrer, etc.), wenden Sie sich bitte an Ihren Multiplikator.

Bitte führen Sie die beschriebenen Pflegearbeiten nacheinander durch.

Übersicht

Überarbeitung der Daten zum Dienst- und Beschäftigungsverhältnis

Abweichend vom bisherigen Verfahren sind bei den Daten zum Beschäftigungsverhältnis der Lehrkräfte (Reiter 20/21) folgende Einträge vorzunehmen bzw. zu überarbeiten, die Sie bitte der jeweils aktuellen Liste Beschäftigungsverhältnis entnehmen.

Eine Übersicht über die einzelnen Fälle und Eintragungshinweise finden Sie in den folgenden Excel-Dateien:

Beschäftigungsverhältnis, Zu- und Abgänge (Stand: Oktober 2022)
Hinweis: In der Excel-Datei existieren zwei Tabellenblätter!
Zwei Blätter

Hinweis Altdatenübernahme

Nach einer Altdatenübernahme müssen bei Personen in der Freistellungsphase die Eintragungen auf dem Reiter „Einsatz xx/xx“ (i.d.R. aktuelles Schuljahr, z.B. „Einsatz 14/15“) geändert bzw. überprüft werden:

  • Beschäftigungsart
  • Teilzeitgrund
  • Ggf. Eintrag bei Beurlaubung/Abwesenheit löschen
  • UPZ: Wie vor dem Eintritt in die Freistellungsphase
  • In Tabelle „Längerfristiger Ausfall“ eintragen:
    • Ausfallsart „FR“ (Freistellungsphase)
    • WStd = UPZ
    • Dauer der Freistellungsphase von … bis
  • Abgang: Beim Eintritt in die Freistellungsphase wird ein Abgang gesetzt
  • Im Reiter „Einsatzschulen Übersicht“ sollte dann die Stundendifferenz 0 betragen.

Folgende Screenshots zeigen beispielhaft die Situation bei einer Lehrkraft, die vor Eintritt in die Freistellungsphase Vollzeit unterrichtet hat.



Anrechnungen und Funktionen

1) Grundlagen

Im Reiter der Schule werden die Anrechnungen und Funktionen der Lehrkräfte eingetragen. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zur Erfassung der Anrechnungen.

Abschließend empfiehlt es sich, alle Lehrkräfte bei geöffnetem Reiter Einsatzschulen Übersicht durchzuklicken und dabei zu überprüfen, ob die Stundendifferenz bei allen Lehrkräften auf 0 steht.

Sie sind nun mit der Überarbeitung der Lehrerdaten fertig und können die Datenprüfung im Bereich Lehrkräfte aufrufen, um die restlichen Probleme zu beseitigen.

Bei Teilzeitlehrkräften ist manchmal nach der Bearbeitung der Aufruf des Teilzeitantrages (Reiter Einsatz, Button Teilzeitanträge) nötig. Dies ergeht aus der entsprechenden Fehlermeldung bei der Datenprüfung.


2) KIBBS, Mobbing Prävention, Lehrergesundheit

KIBBS, Mobbing-Prävention und Lehrergesundheit sind unter Anrechnung differenziert erfasst und sind über den Schlüssel mit der Lehrerstundenart wx (sonstige Anrechnung (staatl.)) verknüpft:
Die Schule muss in ASV beim Lehrer im Reiter der Schule die Lehrerstundenart wx auswählen und dann unter Bem. die Art der Anrechnung auswählen.





Es ist extrem wichtig, dass die Differenzierung eingetragen wird, da die Daten von Referat IV.9 (Schulpsychologie) benötigt werden.

3) FPB (Fachpraxisbetreuung)

Hintergrund: Die Schüler haben z. B. 19 Wochenstunden „Unterricht“ in einem Betrieb. Die Lehrkraft erhält je nach Anzahl der Schüler für die Betreuung der Schüler eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden (z. B. 3), in denen die LK die Schüler in ihren Betrieben besucht und dort auch Noten macht. Bei FPB handelt es sich um ein Unterrichtsfach, das auch im Zeugnis erscheinen muss. Da die Anzahl der Wochenstunden bei der LK nicht mit der der Schüler übereinstimmt, kann kein Unterrichtselement angelegt werden. Deshalb gibt es die Lehrerstundenart FPB und folgende Anleitung, wie das Fach in das Zeugnis mit aufgenommen werden kann:

Anleitung zur Erfassung von FPB:

  • Im Bereich Lehrkräfte –> Reiter der Schule –> Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven steht die Lehrerstundenart FPB (Fachpraxisbetreuung) zur Verfügung.
  • Bitte erfassen Sie dort die Anzahl der Stunden der Lehrkraft. Eine Erfassung der Stunden der SuS ist nicht notwendig.
  • Für den Zeugnisdruck müssen Sie das Unterrichtsfach unter DateiSchülerFächerwahl (Fächerwahl der Schüler) mit aufnehmen (Modulbezogene Funktionen → Einstellung Fächerwahl: Fach hinzufügen.)
  • Falls das Fach Ihnen dort nicht zur Verfügung steht, muss dieses unter Datei → Schulische Daten → Fächer der Schule zugeordnet werden.
    Hinweis: Sollten Sie das entsprechende Fach bei der Übersicht aller Fächer (rechts) im Reiter Fächer/Fachgruppen nicht finden, müssen diese noch durch eine Wertenlistenanpassung erfasst werden. Erstellen Sie dazu ein ASV-Ticket mit Zuweisung an das ASD-Team. Sie können nun das Fach anlegen. Das Fach ist aktuell bei Fächerwahl der Schüler nur auswählbar, wenn es zumindest temporär in der Matrix bzw. dem besonderen Unterricht aufgelistet ist.
  • Gehen Sie deshalb bei Fächer/Fachgruppe auf Einstellungen und setzte Sie den Haken bei „in der Matrix verwenden“. Sie können nun das Fach beim Reiter Fächerwahl der Schüler wie oben beschrieben hinzufügen. (Anschließend können Sie beim Reiter Fächer/Fachgruppe unter Einstellungen beim Fach den Haken bei „in der Matrix anzeigen“ wieder entfernen, damit das Fach nicht mehr in der Matrix angezeigt wird.)
  • Das Fach bleibt dadurch weiterhin bei Fächerwahl der Schüler erhalten. Somit steht Ihnen das Fach nun beim Schüler für das Zeugnis zur Verfügung, ohne dass dafür ein Unterrichtselement angelegt werden muss.

Lehrerlaubnis und Lehrbefähigung

Das zweite Staatsexamen ist der Regelfall, aber nicht stets die Voraussetzung für den Erwerb der Lehrbefähigung für berufliche Schulen: Beispiel ist § 11 ZALBV (anderweitiger Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen; Lehrbefähigung erteilt durch Regierung) und die übrigen Fälle des Art. 22 BayLBG.
Quereinsteiger mit Sondermaßnahme durchlaufen den regulären Vorbereitungsdienst und haben damit jedenfalls eine Lehrbefähigung.
Lehrerlaubnis/ Lehrberechtigung/ Unterrichtsberechtigung bedeutet, dass keine Lehrbefähigung (keine Fakultas) vorliegt, ein bestimmtes Fach aber dennoch auf der Grundlage eines Einzelaktes oder einer Weiterqualifizierung unterrichtet werden kann.

Eine abschließende Liste mit Möglichkeiten zum Erwerb einer Lehrbefähigung gibt es nicht, sondern nur den soeben beschriebenen rechtlichen Rahmen. Eine solche Liste ist zudem nicht notwendig, denn in der Praxis liegt entweder ein Zeugnis über die Lehrbefähigung durch zweite Staatsprüfung vor oder ein entsprechender Bescheid der zuständigen Stelle, z.B. eine Anerkennung der Lehrbefähigung durch das Kultusministerium oder durch den Landespersonalausschuss (Art. 22 Abs. 6 BayLBG). Wenn keines dieser Dokumente vorliegt, ist vor Eintragung einer Lehrbefähigung in ASV eine entsprechende Abklärung mit der Schulaufsicht notwendig.

Bezüglich des Unterrichtseinsatzes von Lehrkräften ohne die entsprechende Fakultas in den Fächern Deutsch, Politik und Gesellschaft bzw. Ethik an Berufsschulen liegt weder eine Lehrbefähigung noch eine Lehrerlaubnis vor.

Hierbei handelt es sich um fachfremden Unterricht.