Lehrerdaten werden nicht nur in Ihrer lokalen ASV sondern auch in den Amtlichen Schuldaten (ASD) und im VIVA-System der personalführenden Stellen (Regierungen) gepflegt. VIVA und ASD werden täglich synchronisiert. Bitte rufen Sie VOR der Lehrer-Datenpflege die aktuellen Lehrerdaten aus ASD ab. Damit vermeiden Sie Fehler und Doppeländerungen. Melden Sie falsche Daten aus dem ASD-Zentralsystem bitte bei Ihrer zuständigen Regierung.
Weitere wichtige Informationen zur PKZ bei Lehrkräften.
Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei → Personal → Lehrkräfte.
Es empfiehlt sich zunächst eine Durchsicht der Daten auf grobe Fehler. Falls Sie gravierende Fehler vermuten (fehlende Lehrer, etc.), wenden Sie sich bitte an Ihren Multiplikator.
Bitte führen Sie die beschriebenen Pflegearbeiten nacheinander durch.
Abweichend vom bisherigen Verfahren sind bei den Daten zum Beschäftigungsverhältnis der Lehrkräfte (Reiter 20/21) folgende Einträge vorzunehmen bzw. zu überarbeiten, die Sie bitte der jeweils aktuellen Liste Beschäftigungsverhältnis entnehmen.
Eine Übersicht über die einzelnen Fälle und Eintragungshinweise finden Sie in den folgenden Excel-Dateien:
Beschäftigungsverhältnis, Zu- und Abgänge (Stand: Oktober 2022)
Hinweis: In der Excel-Datei existieren zwei Tabellenblätter!
Nach einer Altdatenübernahme müssen bei Personen in der Freistellungsphase die Eintragungen auf dem Reiter „Einsatz xx/xx“ (i.d.R. aktuelles Schuljahr, z.B. „Einsatz 14/15“) geändert bzw. überprüft werden:
Folgende Screenshots zeigen beispielhaft die Situation bei einer Lehrkraft, die vor Eintritt in die Freistellungsphase Vollzeit unterrichtet hat.
Im Reiter der Schule werden die Anrechnungen und Funktionen der Lehrkräfte eingetragen. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zur Erfassung der Anrechnungen.
Abschließend empfiehlt es sich, alle Lehrkräfte bei geöffnetem Reiter Einsatzschulen Übersicht durchzuklicken und dabei zu überprüfen, ob die Stundendifferenz bei allen Lehrkräften auf 0 steht.
Sie sind nun mit der Überarbeitung der Lehrerdaten fertig und können die Datenprüfung im Bereich Lehrkräfte aufrufen, um die restlichen Probleme zu beseitigen.
Bei Teilzeitlehrkräften ist manchmal nach der Bearbeitung der Aufruf des Teilzeitantrages (Reiter Einsatz, Button Teilzeitanträge) nötig. Dies ergeht aus der entsprechenden Fehlermeldung bei der Datenprüfung.
KIBBS, Mobbing-Prävention und Lehrergesundheit sind unter Anrechnung differenziert erfasst und sind über den Schlüssel mit der Lehrerstundenart wx (sonstige Anrechnung (staatl.)) verknüpft:
Die Schule muss in ASV beim Lehrer im Reiter der Schule die Lehrerstundenart wx auswählen und dann unter Bem. die Art der Anrechnung auswählen.
Es ist extrem wichtig, dass die Differenzierung eingetragen wird, da die Daten von Referat IV.9 (Schulpsychologie) benötigt werden.
Hintergrund: Die Schüler haben z. B. 19 Wochenstunden „Unterricht“ in einem Betrieb. Die Lehrkraft erhält je nach Anzahl der Schüler für die Betreuung der Schüler eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden (z. B. 3), in denen die LK die Schüler in ihren Betrieben besucht und dort auch Noten macht. Bei FPB handelt es sich um ein Unterrichtsfach, das auch im Zeugnis erscheinen muss. Da die Anzahl der Wochenstunden bei der LK nicht mit der der Schüler übereinstimmt, kann kein Unterrichtselement angelegt werden. Deshalb gibt es die Lehrerstundenart FPB und folgende Anleitung, wie das Fach in das Zeugnis mit aufgenommen werden kann:
Anleitung zur Erfassung von FPB:
Das zweite Staatsexamen ist der Regelfall, aber nicht stets die Voraussetzung für den Erwerb der Lehrbefähigung für berufliche Schulen: Beispiel ist § 11 ZALBV (anderweitiger Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen; Lehrbefähigung erteilt durch Regierung) und die übrigen Fälle des Art. 22 BayLBG.
Quereinsteiger mit Sondermaßnahme durchlaufen den regulären Vorbereitungsdienst und haben damit jedenfalls eine Lehrbefähigung.
Lehrerlaubnis/ Lehrberechtigung/ Unterrichtsberechtigung bedeutet, dass keine Lehrbefähigung (keine Fakultas) vorliegt, ein bestimmtes Fach aber dennoch auf der Grundlage eines Einzelaktes oder einer Weiterqualifizierung unterrichtet werden kann.
Eine abschließende Liste mit Möglichkeiten zum Erwerb einer Lehrbefähigung gibt es nicht, sondern nur den soeben beschriebenen rechtlichen Rahmen. Eine solche Liste ist zudem nicht notwendig, denn in der Praxis liegt entweder ein Zeugnis über die Lehrbefähigung durch zweite Staatsprüfung vor oder ein entsprechender Bescheid der zuständigen Stelle, z.B. eine Anerkennung der Lehrbefähigung durch das Kultusministerium oder durch den Landespersonalausschuss (Art. 22 Abs. 6 BayLBG). Wenn keines dieser Dokumente vorliegt, ist vor Eintragung einer Lehrbefähigung in ASV eine entsprechende Abklärung mit der Schulaufsicht notwendig.
Bezüglich des Unterrichtseinsatzes von Lehrkräften ohne die entsprechende Fakultas in den Fächern Deutsch, Politik und Gesellschaft bzw. Ethik an Berufsschulen liegt weder eine Lehrbefähigung noch eine Lehrerlaubnis vor.
Hierbei handelt es sich um fachfremden Unterricht.