Datenbereich: | Schüler |
Bezeichnung: | Schülerausweis 2 BERS (S246) |
Dateiname: | 246_Schülerausweis_2_BERS.bsb |
Schulart(en): | BSF, BFF, WSF, BFGF, BS, WS, BFS, BFG, FAK, FALF, FS, FSLF, FSBW |
Berichte-Typ: | Etikettengenerator |
Rechtsgrundlage: | keine |
Autor: | Stefan Wegertseder (StWe) |
Veröffentlicht am: | 07.12.2021 |
Schülerausweis 2 zum Bedrucken von Formblättern diverser Verlage (Internationaler Schülerausweis). Bedruckt wird nur die Rückseite, das Schuljahr auf der Vorderseite muss per Hand eingetragen werden.
Sofern davon auszugehen ist, dass ein Schülerausweis/eine Schulbescheinigung keinen Dokumentencharakter hat, so besitzt er/sie dennoch Strahlkraft nach außen (Ermäßigungen in Einrichtungen, bei Veranstaltungen, in Verkehrsmitteln; ggf. Ersatz des Corona-Testnachweises). Wenn nicht der Schulleiter/die Schulleiterin bzw. der Stellvertreter/die Stellvertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin unterschreibt, sondern an die Verwaltungskraft delegiert wird, dürfte zumindest der Zusatz „i.A.“ sinnvoll sein, um zu verdeutlichen, dass dahinter eigentlich der Behördenleiter/die Behördenleiterin steht.
Änderungsdatum | Beschreibung der Änderung | Tickets | Autor |
07.12.2021 | Entfernen gez. Schulleitung, Layout nach unten geschoben | - | StWe |