In der ASV stehen alle Fächer sämtlicher ISB-Lehrpläne bzw. Stundenpläne als amtliches Unterrichtsfach zur Verfügung und nicht - wie bisher im Altverfahren - nur die statistischen Sammelfächer. Der Hintergrund ist, dass neben der Statistik die einzelnen Fächer für die Notenerfassung, die Notenbögen und beim Zeugnisdruck benötigt werden. Damit die ASV korrekt arbeitet, müssen die Fächerdaten insbesondere auch im Stundenplanprogramm sinnvoll angepasst werden.
Im ASV/ASD-Neuverfahren werden die Fächer amtlich als Unterrichtsfächer bezeichnet.
Für die Unterrichtssituation (US) und die Zeugnisse müssen sowohl die amtliche Bezeichnung als auch die Reihenfolge der Unterrichtsfächer laut ISB-Lehrplan/Stundentafel eingehalten werden. Es ist nicht zulässig, statt der Fächerbezeichnung die Lernfelder im Zeugnis auszuweisen (z. B. Lernfeld 2 und 4 statt Kundenorientiertes Verkaufen).
Um die Zuordnung eines Unterrichtsfachs vom Stundenplanprogramm zur ASV zu erleichtern, ist es sinnvoll, das amtliche Kürzel eines Unterrichtsfaches auch im Stundenplanprogramm zu verwenden.