Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist es wichtig,
dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt erfasst werden.
ASD kann die Zu- und Abgangsgründe in einigen Fällen automatisiert bestimmen, so dass
diese nicht von der Schule gemeldet werden müssen (z. B. Schulwechsel innerhalb Bayerns - auch kommunal).
In wenigen Fällen ist eine Meldung der Schule im Bereich Zugang/Abgang (2) auf dem
Reiter Einsatz <SJ> (1) jedoch unbedingt erforderlich:
Tod
Dienstunfähigkeit
Ruhestand (Ausnahme: Altersteilzeit im Blockmodell)
Wechsel anderes Bundesland
Ausländische Lehrkraft kommt aus dem Ausland oder geht zurück ins Ausland
ASD kann zu viel gemeldete Zu- und Abgänge korrekt interpretieren. Tragen Sie im Zweifel den Zugang bzw. Abgang bitte in ASV ein.
Falls die Datenprüfung einen Zu-/Abgangsgrund einfordert, tragen Sie bitte die entsprechende Ausprägung bei der Lehrkraft ein.
Es wird nicht zwischen dem Dienststellenstatus (staatlich, kommunal, …) der Schule oder dem Dienstherrn der Lehrkraft unterschieden.