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Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen

Zweitqualifikation Lehramt Sonderpädagogik

Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen, die an beruflichen Schulen (BS, BFS, WS, FOS, BOS) und an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung tätig sind.

Die Maßnahme gliedert sich in die universitäre Qualifizierungsphase und eine daran fakultativ anschließende i. d. R. zweijährige Praxisphase im Rahmen einer Teilabordnung an eine BSF bzw. im Ausnahmefall an ein FZ.

Eintragungen an der Stammschule

An der Stammschule der betreffenden Lehrkraft (BS, BFS, WS, FOS, BOS oder BSF) sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

Reiter <Schulnummer>:
Die Lehrkräfte erhalten sowohl während der universitären Qualifizierungsphase (Zusatzqualifikation) als auch in der Praxisphase (Zweitqualifikation) fünf Anrechnungsstunden. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven anhand der Lehrerstundenart ZQ, ZwQ-LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu erfassen:


Reiter Einsatz <Schuljahr>:
Während der Praxisphase ist eine etwaige Abordnung in Höhe der sechs Stunden, in denen die Lehrkraft eigenverantwortlichen Unterricht hält, entsprechend der Dokumentation zu Lehrkräften mit mehreren Dienststellen innerhalb eines Dienstverhältnisses in Form des Einsatzes an einer anderen Schule zu erfassen.

Reiter Dienst:
Mit erfolgreicher Teilnahme an der in der Regel zweijährigen Praxisphase wird in Verbindung mit dem erworbenen Universitätszertifikat die Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik festgestellt. In ASV ist als 2. Lehramt LA Sonderpädagogik (Kürzel ls) einzutragen:

15.02.2024 09:28 · tina.dersch

Sofern die betreffenden Lehrkräfte nach Abschluss der Maßnahme im MSD an einer beruflichen Schule eingesetzt sind, sind Anrechnungsstunden der Lehrerstundenart Sonderpäd. (Zweitqual.) im MSD (Kürzel Sonpäd) auf dem Reiter <Schulnummer> zu verbuchen: