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Teildienstfähigkeit

Bei einer Lehrkraft mit begrenzter Dienstfähigkeit nach § 27 Abs. 2 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamStG) ist der Umfang der Wochenstunden vorgeben.
Die Lehrkraft wird wie folgt verbucht:

  1. Beschäftigungsart: tz
  2. Teilzeitgrund: td
  3. UPZ: festgelegter Umfang
  4. Berechnung der anteiligen Ermäßigungen gemäß folgender Formel:
    anteilige Ermäßigungsstunden = UPZ/23 * (Ermäßigungsstunden bei Vollzeit)
    Das Ergebnis wird kaufmännisch gerundet.

Wenn das Teilzeitmaß nicht zulässig ist, beantragen Sie im Ticketsystem eine PL-Ausnahme und geben Sie dabei die folgenden Informationen an:

  • Fehler-ID zur UP: F_ldv_lsp_statrelevwostd_482_EM_sRSGY_ASV_UP
    Fehler-ID zur US: F_ldv_lsp_statrelevwostd_482_EM_sRSGY_ASV_US
  • Name und PKZ der Lehrkraft
  • festgelegtes Teilzeitmaß (UPZ)
  • anteilige Ermäßigungen

Wenn sich die Aufteilung von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Einsatz ändert, informieren Sie bitte umgehend die personalverwaltende Stelle im StMUK.