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Bafög Mitteilung

Bei Schülern, die elternunabhängiges BaföG erhalten, sind die Schulen verpflichtet dem jeweiligen BaföG-Amt Mitteilungen zu machen wegen

  • Austritt während des Jahres oder zum Schuljahresende (z.B Nichtbestehen Probezeit)
  • Anzahl der Fehltage
  • Längere Versäumnisse

Mitteilungspflicht nach § 47 Abs. 3 BaföG bzw. § 21 Abs. 1 Satz 2 AFBG,
KMS Nr. VI.8-5 S 9300-7-7a.8425 vom 20.01.2015
Betroffene Schularten: FS, FAK, BFS, BOS

Berichte (ST331: Meldung BaföG-Amt)

Umsetzung in ASV

1. Anpassung der schuleigenen Wertelisten (durch Schul-Admin)

  • Kontakttyp (Art des Kontaktes): neuer Eintrag für B = BaföG-Amt

  • Kostenträger der Maßnahme (Maßnahmeträger)
    • neue Einträge für jedes BaföG-Amt mit BaföG-Ortsbezeichnung.
    • Diese Einträge dienen der Zuordnung des BaföG-Amtes zum Schüler.

2. Vorgabe der BaföG-Ämter (Adressdaten)

Schulische Daten > Kontakte

  • Kontaktart: B
  • Kontaktname (= 1. Zeile des Name) muss mit dem Wert BaföG-… beginnen
    z.B. für BaföG-Amt Augsburg: BaföG-A
  • Die eigentliche Bezeichnung für die Adresse wird in Zeile 2 und 3 vorgegeben,
    Zeile 1 dient nur der Zuordnung zum Schüler

3. Zuständiges BaföG-Amt für Schüler

  • Vorgabe in Schüler > Schuljahr > Maßnahmeträger
    z.B. BaföG-Augsburg auswählen aus der Werteliste, wenn dieses Amt für den Schüler zuständig ist

Umsetzung im Bericht

Bei Erstellung einer der oben genannten Berichte wird das so zugewiesene BaföG-Amt als Empfänger hinterlegt.