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BFS für Fremdsprachenberufe - Fremdsprache als Unterrichtseigenschaft

Die Amtliche Statistik erfordert ab dem Schuljahr 2023/24 die Angabe der Unterrichtseigenschaft bei Fächern, die Teil einer Fremdsprache sind. Die Fächer der Amtlichen Stundentafel (z. B. Allgemeine Sprachgrundlagen oder Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte)) müssen in der Unterrichtsmatrix mit der Information versehen werden, in welcher Fremdsprache der Unterricht abgehalten wird.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  • Öffnen Sie die Matrix oder die Listenansicht für den Pflichtunterricht.
  • Wählen Sie den Unterricht für das fremdsprachliche Fach, z. B. Allgemeine Sprachgrundlagen aus.
  • Ergänzen Sie die Eintragung der Fremdsprache im Feld UntEig im Kopf der Matrix, z. B. E Englisch.
  • Wiederholen Sie diesen Schritt für alle Fächer der Matrix, die einer Fremdsprache zugeordnet werden können.

Alternative Vorgehensweise (schneller bei vielen Datensätzen)
Sie können die Unterrichtseigenschaft auch über eine Sammeländerung ändern.