BFS für Fremdsprachenberufe - Fremdsprache als Unterrichtseigenschaft
Die Amtliche Statistik erfordert ab dem Schuljahr 2023/24 die Angabe der Unterrichtseigenschaft bei Fächern, die Teil einer Fremdsprache sind. Die Fächer der Amtlichen Stundentafel (z. B. Allgemeine Sprachgrundlagen oder Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte)) müssen in der Unterrichtsmatrix mit der Information versehen werden, in welcher Fremdsprache der Unterricht abgehalten wird.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Öffnen Sie die Matrix oder die Listenansicht für den Pflichtunterricht.
Wählen Sie den Unterricht für das fremdsprachliche Fach, z. B. Allgemeine Sprachgrundlagen aus.
Ergänzen Sie die Eintragung der Fremdsprache im Feld UntEig im Kopf der Matrix, z. B. E Englisch.
Wiederholen Sie diesen Schritt für alle Fächer der Matrix, die einer Fremdsprache zugeordnet werden können.
Alternative Vorgehensweise (schneller bei vielen Datensätzen)
Sie können die Unterrichtseigenschaft auch über eine Sammeländerung ändern.