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Arten der Stundenabrechnung für die Meldung der US

Für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation stehen den Schulen im ASV/ASD-Neuverfahren (je nach Schulart) verschiedene Arten der Stundenabrechnung zur Wahl:

Stundenabrechnungsart WS, WSF BS BFS, BFF BSF, FS, FAK
Wochenstunden
Jahresstunden Netto
Jahresstunden Brutto

Im Folgenden sollen Unterschiede dargestellt werden, so dass Sie Anhaltspunkte bekommen, für welche Form Sie sich entscheiden sollten bzw. dürfen.

A. Unterricht

Zu jedem Unterrichtselement liegen in ASV/ASD grundsätzlich zwei verschiedene Angaben von Stundenzahlen vor: „Ist-Stunden“ und „statistisch relevante Stunden“.

(1) Ist-Stunden

Schulen mit Wochenstundenprinzip geben für regelmäßig stattfindende Unterrichte die Stundenzahl lt. Stundenplan einer durchschnittlichen Unterrichtswoche als Ist-Stunden an. Epochal stattfindende Unterrichte sind – unabhängig davon, ob sie in der Stichtagswoche vorgesehen sind – mit einer durchschnittlichen Stundenzahl zu melden.

Schulen mit Jahresstundenprinzip (Netto oder Brutto) tragen als Ist-Stunden die Stunden pro Woche ein. Diese werden dann mit einem Wiederholungsfaktor multipliziert, wodurch sich die Jahressstunden des entsprechenden Unterrichts ergeben. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben:

  • Bei Jahresstunden Netto müssen alle Informationen zu Terminen im Schuljahr berücksichtigt werden, die der Schulleitung am 20. Oktober vorliegen. Wird ein Unterricht, der grundsätzlich an bspw. 38 Dienstagen stattfinden würde, aufgrund von fest geplanten Schülerfahrten, Wandertagen, Feiertagen etc. bspw. dreimal ausfallen, so ist als Wiederholungsfaktor 35 anzugeben.
  • Auch bei Jahresstunden Brutto sind ausfallende Unterrichte grundsätzlich zu berücksichtigen; im Vergleich zum Nettoprinzip müssen Feiertage dabei aber nicht einbezogen werden. Wäre ein zweistündiger Unterricht bspw. für die Kalenderwochen 5 mit 8 (keine Ferienwochen lt. Ferienkalender der Schule) geplant, so dürfte hier als Wiederholungsfaktor 4 angegeben werden, selbst wenn der Unterricht in einer Woche aufgrund eines Feiertags vorhersehbar nicht wird stattfinden können.

Im Jahresstundenprinzip Netto können je „Unterricht“ mehrere nicht koppelbare Unterrichtseinheiten notwendig werden und je Fach und Klassengruppe mehrere Zeilen in der Unterrichtsmatrix entstehen:

Bsp.: 11 Wochen lang 2 Stunden Religionsunterricht pro Woche, wobei in einer Woche an einem der beiden Unterrichtstage ein Feiertag liegt:

Bei Jahresstunden Brutto genügt in diesem Fall eine Zeile, da jeder Wochentag mit gleichem Wiederholungsfaktor gezählt wird:

Anmerkung: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Stundenverteilung auf das Jahr der Realität entsprechend abgebildet wird, die angegebenen Wiederholungsfaktoren also der tatsächlichen Planung entsprechen.
Zulässig wären im beschriebenen Fall aber auch ein Wiederholungsfaktor von 1 und Ist-Stunden in Höhe von 21 bei Jahresstunden Netto bzw. 22 bei Jahresstunden Brutto, da diese Eintragung dieselbe Anzahl an Jahresstunden ergibt. Dadurch können auch im Falle von Jahresstunden Netto zusätzliche Zeilen in der Matrix vermieden werden.

(2) statistisch relevante Stunden

Auf das ganze Schuljahr bezogene, durchschnittliche Unterrichtswochenstunden (sog. „statistisch relevante Stunden“) ergeben sich wie folgt:

Im Wochenstundenprinzip: statistisch relevante Stunden = Ist-Stunden; Jahresstunden und Wiederholungsfaktoren haben keine Relevanz.

Bei Jahresstunden Netto: statistisch relevante Stunden = Ist-Stunden mal Wiederholungsfaktor geteilt durch die Anzahl der Jahresunterrichtswochen lt. allgemeinem Schulkalender

Im obigen Religionsunterrichtsbeispiel wären das in einem Schuljahr mit 185 Unterrichtstagen 10*1 / 37 + 11*1 / 37 ≈ 0,568 statistisch relevante Stunden.

Bei Jahresstunden Brutto: statistisch relevante Stunden = Ist-Stunden mal Wiederholungsfaktor geteilt durch 38

Im obigen Religionsunterrichtsbeispiel wären das 11*2 / 38 ≈ 0,579 statistisch relevante Stunden.

B. Sonstige Verbrauchsstunden der Lehrkräfte

Bei den sonstigen Verbrauchsstunden (Anrechnungsstunden, Ermäßigungsstunden, etc.) stellt sich die Frage, mit welcher Stundenzahl nicht ganzjährig gültige Stunden (z. B. Anrechnung nur im 2. Halbjahr) gemeldet bzw. in die Berechnungen einzubeziehen sind. Zudem ist festzulegen, wie eine Berechnung anteiliger Verbrauchsstunden an Schulen mit einem vom offiziellen Schulkalender abweichenden Schuljahr erfolgen kann.

(1) Wochenstunden

An Schulen mit Wochenstundenprinzip gilt (wie bei den Unterrichten) Ist-Stunden = statistisch relevante Stunden. Dabei ist zu beachten, dass eingetragene Stundenzahlen nur dann nach ASD übermittelt werden, wenn der Stichtag der Erhebung im erfassten Gültigkeitszeitraum liegt. Eine bereits zu Beginn des Schuljahres erfasste Anrechnungsstunde für das 2. Halbjahr wird bei dieser Art der Stundenabrechnung also nicht berücksichtigt.

Im Wochenstundenprinzip gilt für Anrechnungsstunden grundsätzlich eine strenge Stichtagssicht. Solche Stunden dürfen also nur gemeldet werden, wenn sie bereits am Stichtag gültig sind. Stehen Anrechnungsstunden in den beiden Schulhalbjahren unterschiedlichen Lehrkräften zu, so ist es aber auch bei dieser Art der Stundenabrechnung zulässig, bei jeder Lehrkraft jeweils die Hälfte der Stunden für das ganze Schuljahr zu verbuchen. Die Eintragung nicht ganzzahliger Verbrauchsstunden ist in ASV möglich.



(2) Jahresstunden Netto

Beispiel: Eine LK erhält zwei Anrechnungsstunden als ASV-Multiplikator ab dem 18.02.23.

Im Jahresstundenprinzip Netto werden die statistisch relevanten Stunden hierfür mithilfe der folgenden Formel berechnet:

Statistisch relevante Stundenzahl =
Anzahl Wochenstunden bei angenommener Gültigkeit im ganzen Schuljahr * Anzahl Nettoarbeitstage im Gültigkeitszeitraum / Anzahl Jahresunterrichtstage lt. allgemeinem Schulkalender = 2 * 88 / 185 = 0,95

In ASV sind lediglich die Ist-Stunden und der Gültigkeitszeitraum zu erfassen; die statistisch relevanten Stunden werden vom Programm automatisch berechnet.

Da diese Berechnungsformel an Schulen mit einem vom offiziellen Schulkalender abweichenden Schuljahr (z. B. Samstagsunterricht, individuelle Ferienzeiten, Schuljahresbeginn im April etc.) nicht sinnvoll anwendbar ist, ist die Art der Stundenabrechnung Jahresstunden Netto für solche Schulen nicht zulässig.

(3) Jahresstunden Brutto

Im Falle von Jahresstunden Brutto ist keine allgemein gültige Berechnungsformel für anteilige Verbrauchsstunden vorgesehen. Die Schule legt in diesem Fall die statistisch relevanten Stunden selbst fest und erfasst sie direkt in ASV.

Ist das Häkchen „stat. rel.“ gesetzt, so werden die Stunden bei der Berechnung des Lehrerstundensaldos berücksichtigt und nach ASD übermittelt, selbst wenn der Stichtag der Erhebung nicht im Gültigkeitszeitraum oder der Gültigkeitszeitraum außerhalb des aktuellen allgemeinen Schuljahres 01.08. – 31.07. liegen sollte.

C. Zusammenfassung und Entscheidungskriterien

Die verschiedenen Arten der Stundenabrechnung unterscheiden sich wie folgt:

Stichtagssicht Unterricht Sonstige Verbrauchsstunden
Jahresstunden Netto Es ist über das komplette Schuljahr zu berichten. Dabei dürfen planmäßig entfallende Unterrichtstage je Klasse nicht als stattfindend behandelt werden. Stat. rel. Stunden = Jahresstunden / 37 (Nenner variiert je nach Schuljahr; Angabe für 2023/24) Stat. rel. Stunden = Ist-Stunden * Anzahl Unterrichtstage im Gültigkeitszeitraum / Jahresunterrichtstage offiziell
Jahresstunden Brutto Es ist über das komplette Schuljahr zu berichten. Anders als im Netto-Prinzip haben Feiertage hierbei keinen Einfluss auf den Wiederholungsfaktor der Unterrichte. Stat. rel. Stunden = Jahresstunden / 38 Individuell von der Schule zu berechnen
Wochenstunden Es sind die Verbrauchsstunden einer repräsentativen Stichtagswoche zu melden. Epochale Unterrichte sind mit durchschnittlicher Stundenzahl zu melden. Stat. rel. Stunden = Ist-Stunden Stat. rel. Stunden = Ist-Stunden von am Stichtag gültigen Einträgen

Daher sollten bzw. müssen die Schulen Ihre Entscheidung für eine Abrechnungsart u. a. von folgenden Kriterien abhängig machen:

Jahresstunden Netto Jahresstunden Brutto Wochenstunden
Schulkalender = offizieller Schulkalender
Schulkalender = abweichend vom offiziellen Schulkalender (z. B. Samstagsunterricht, individuelle Ferienzeiten, Schuljahresbeginn im April etc., unberücksichtigt bleibt ein flexibler unterrichtsfreier Tag) nicht zulässig
Unterricht relativ gleichmäßig auf das Schuljahr verteilt
Unterricht überwiegend ungleichmäßig auf das Schuljahr verteilt (z. B. Blockunterricht) nicht zulässig
Unterrichtsstunden werden mit Berücksichtigung von Feiertagen und planmäßig unterrichtsfreien Tagen geplant (Nettorechnung) nicht empfohlen
Unterrichtsstunden werden ohne Berücksichtigung von Feiertagen geplant (Bruttorechnung) nicht empfohlen