Beurlaubte Lehrkräfte ohne Einsatz werden „ausgeplant:
Als Beschäftungsart wird oe eingetragen, die UPZ = 0 gesetzt und unter Beurlaubung/Abwesenheit eine geeignete Ausprägung gewählt.
Lehrkräfte, die nach Art. 44 BaySchFG an einen privaten Schulträger beurlaubt sind, werden mit ihrer Beschäftigungsart vz, tz oder wh (nicht oe oder nm), ihrer UPZ und einer entsprechenden Abordnung unter Einsatz andere Schulen im Reiter Einsatzschulen Übersicht geführt.
Endet diese Beurlaubung mit Ablauf des laufenden Schuljahres, wird die Lehrkraft zur UP (im folgenden Schuljahr) mit der Beschäftigungsart oe, einer UPZ = 0 und dem Beurlaubungsgrund so verbucht.
Falls Sie eine beurlaubte Lehrkraft an der Schule wieder einsetzen wollen, erfassen Sie eine entsprechende Personalveränderung, außer die Lehrkraft arbeitet z. B. schon Teilzeit in Elternzeit an der Schule.
Grundsätzlich gilt: Angeforderte Lehrkräfte dürfen erst nach der Zuweisung im Juli eingeplant werden.
Der Antrag der Lehrkraft muss in jedem Fall über das Schulportal übermittelt werden.
Die personalplanerische Entscheidung wird im StMUK anhand aller vorliegenden Unterlagen (Rückkehranträge/Personalanforderungen) und unter Abwägung sozialer Gründe getroffen.
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