==== Beurlaubungen zum Einsatz an Privatschulen ====
==== Beurlaubungen zum Einsatz an Privatschulen ====
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Lehrkräfte, die nach Art. 44 BaySchFG an einen privaten Schulträger beurlaubt sind, werden mit ihrer Beschäftigungsart //vz//, //tz// oder //wh// (nicht //oe// oder //nm//), ihrer UPZ und einer entsprechenden Abordnung unter //Einsatz andere Schulen// im Reiter //Einsatzschulen Übersicht// geführt.
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Lehrkräfte, die nach Art. 44 BaySchFG an einen privaten Schulträger beurlaubt sind, werden mit ihrer Beschäftigungsart //vz//, //tz// oder //wh// (nicht //oe// oder //nm//), ihrer UPZ und einer entsprechenden Abordnung unter //Einsatz andere Schulen// im Reiter //Einsatzschulen Übersicht// geführt. \\
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Endet diese Beurlaubung mit Ablauf des laufenden Schuljahres, wird die Lehrkraft zur UP (im folgenden Schuljahr) mit der Beschäftigungsart //oe//, einer UPZ = 0 und dem Beurlaubungsgrund //so// verbucht.