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In der ASV stehen alle Fächer sämtlicher ISB-Lehrpläne bzw. Stundenpläne als amtliches Unterrichtsfach zur Verfügung und nicht - wie bisher im Altverfahren - nur die statistischen Sammelfächer. Der Hintergrund ist, dass neben der Statistik die einzelnen Fächer für die Notenerfassung, die Notenbögen und beim Zeugnisdruck benötigt werden. Damit die ASV korrekt arbeitet, müssen die Fächerdaten insbesondere auch im Stundenplanprogramm sinnvoll angepasst werden.
Im ASV/ASD-Neuverfahren werden die Fächer amtlich als Unterrichtsfächer bezeichnet.
A.1 Über die Abbildung der Unterrichtsfächer informieren