Zur Sicherstellung der notwendigen Datenqualität erfolgt im Rahmen des Neuverfahrens eine zweistufige Plausibilisierung:
Umfangreiche maschinelle Plausibilitätsprüfungen, die im Schulverwaltungsprogramm ASV verankert sind.
Sichtprüfung durch die Schulaufsicht (MB-Dienststellen bei Realschulen, Gymnasien und Abendrealschulen, StMBW/ Regierung bei Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulämter, …) nach der Übermittlung und der Abgabe durch die Schule.
Mit den in ASV hinterlegten Regeln kann allerdings nur die Konsistenz der Daten auf Schulebene geprüft werden. Erst nach Übermittlung der Daten aller Schulen können Plausibilisierungen über mehrere Schulen (oder Schularten) durchgeführt werden.
Organisatorischer Ablauf
Jede Schule, die betroffen ist, erhält von der Schulaufsicht Hinweis und Erläuterung, welche Anpassungen in ihren Daten in der Statistik-Zeitscheibe zu korrigieren sind.
Parallel wird die Lieferung der Schule durch die Schulaufsicht abgelehnt (Nachricht per OWA-Mail).
Die Schule arbeitet die Hinweise der Schulaufsicht ein und übermittelt nochmals aus der Zeitscheibe Statistik.
Anschließend werden in der Statistikzeitscheibe die zugehörigen Quittungen geprüft und
nach der Bestätigung der Kontrollzahlen nochmals die Abgabe erklärt.
Die Schulaufsicht nimmt eine abschließende Prüfung vor und gibt im Erfolgsfall die Meldung schulaufsichtlich frei.