Der Ausdruck „Berufsgruppe“ ist nicht mehr zulässig und deshalb in ASV nicht mehr berücksichtigt.
Grundlegende Regelungen für die Klassengruppenbezeichnung im Zeugnis
Erlaubte Code-Wörter:
Code-Wort | Übersetzung in Text |
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Bau10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft besucht.“ |
Elektro10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Elektro-Ausbildungsberufe besucht.“ |
Fahrzeug10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in der Fahrzeugtechnik besucht.“ |
Grundklasse | „Grundklasse “ [Feld_Klassengruppenweise_Zeugnisbemerung] |
Grundstufe | „Grundstufe “ [Feld_Klassengruppenweise_Zeugnisbemerung] |
HotelGastro10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Ausbildungsberufe in den Hotel- und Gastronomieberufen besucht.“ (KMS VI.3-BS9410.0/1/9/184 vom 27.06.2022) |
Metall10 | „die 10. Jahrgangsstufe für Metall-Ausbildungsberufe besucht.“ |
IT10Gruppe | „die 10. Jahrgangsstufe für IT-Ausbildungsberufe besucht “ (KMS VI.3-BS9410.0-1/4/40 vom 28.10.2020) |
IT11Gruppe | „die 11. Jahrgangsstufe für IT-Ausbildungsberufe besucht “ (KMS VI.3-BS9410.0-1/4/40 vom 28.10.2020) |
Erfassung einer Berufsgruppe im Zeugnis. Vorgehensweise:
Erlaubte Zeugnisarten sind