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Fächerspiegel und Entwertung von Fächern im Zeugnis

Es gilt der Grundsatz, dass

  • die Fächer in der Reihenfolge der Amtlichen Fächer laut ISB-Lehrplan ins Zeugnis aufzunehmen sind.
  • alle Fächer der Amtlichen Stundentafel laut ISB-Lehrplan in einem Zeugnis erscheinen müssen
  • eine Bemerkung erfolgen muss
    • bei Nicht-Erteilung eines Pflichtfachs
    • bei Nicht-Benotung eines Pflichtfachs aufgrund z.B. zu weniger Leistungsnachweise

Beispiele:

Situation Eingabe in ASV und Ausgabe im Zeugnis
Fach und Note eingetragen Note wird im Zeugnis angezeigt
Fach vorhanden aber wegen Nicht-Erteilung keine Note gebildet Eintragung eines „-“ (Bindestrich) in der Note. Fach erscheint im Zeugnis. Bemerkungstext z.B. „Das Fach Deutsch konnte aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt werden.“
Fach vorhanden aber wegen zu wenig Leistungsnachweisen keine Note gebildet Eintragung eines „-“ (Bindestrich) in der Note. Fach erscheint im Zeugnis. Bemerkungstext z.B. „Aufgrund unzureichender Leistungsnachweise konnte im Fach Deutsch keine Note gebildet werden.“

Beachten Sie dazu die Amtlichen Textvorschläge.