Notenblätter „müssen“ zum SJ-Ende in Papierform im Schülerakt archiviert werden, vgl. § 37 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe g BaySchO. In ASV können Sie das alte oder neue Notenmodul verwenden. Abhängig davon müssen Sie getrennte Berichte zum Ausdruck benutzen.
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