18.08.2017 08:10
Sofern sich die Stundenzahl in Teilzeitanträgen nach der Meldung der UP nochmals verändert hat, enthalten die endgültigen Teilzeitanträge derzeit fehlerhafte Daten. Diese entsprechen noch dem Stand der UP.
Zudem findet die manuelle Datenprüfung unter Umständen einen zugehörigen Mussfehler. Derzeit werden in einigen Fällen die folgenden Muss-Fehler beobachtet:
* „Die UPZ fehlt beim endgültigen Teilzeitantrag.“
* „Beim Teilzeitantrag sind noch … Stunden offen.“
Dieses Problem kann ignoriert werden, da die Teilzeitanträge erst im Zuge der Übermittlung der US-Meldung (in der Regel im Oktober) aktualisiert werden und erst dann über korrekte Daten verfügen. Dabei verschwinden auch die den Teilzeitantrag betreffenden Muss-Fehler.
Die Teilzeitanträge sollen dann grundsätzlich zeitnah nach der Übermittlung der US-Meldung ausgedruckt, mit ASV abgeglichen, unterschrieben und per Post an das StMBW geschickt werden.
Viele Grüße
Ihr ASV-Team