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@BS: Hinweise zur Erstellung der Zwischenzeugnisse

04.02.2022 16:17

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Erstellung der Zwischenzeugnisse:

- Nach § 13 BSO darf das Zwischenzeugnis der BIK, BVJ und BGJ keine Anmerkung zu Fehltagen enthalten (also weder entschuldigte noch unentschuldigte Fehltage).

- Für das Berufsintegrationsjahr (BIJ) gilt der neue Lehrplan Berufsvorbereitung und in diesem Zusammenhang auch das reguläre Zeugnis des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). Deshalb ist als Zeugniskopf der BIJ folgender Text zu verwenden:

[…] besucht im Schuljahr […] das Berufsvorbereitungsjahr […]

Die Klassengruppenbezeichnungen sollten hingegen weiterhin die entsprechenden Sonderformen (z.B. BIJ (ESF), BVJ-„Neustart“) widerspiegeln. Sie kann im Modul Klasse > Reiter „Klassengruppe“ > Feld „Klassengruppenbezeichnung im Zeugnis“ geändert werden.
Grundeinstellung (je Klasse): Klassengruppenbezeichnung für das Zeugnis

Viele Grüße
Ihr ASV-Team