04.02.2022 16:17
Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei der Erstellung der Zwischenzeugnisse:
- Nach § 13 BSO darf das Zwischenzeugnis der BIK, BVJ und BGJ keine Anmerkung zu Fehltagen enthalten (also weder entschuldigte noch unentschuldigte Fehltage).
- Für das Berufsintegrationsjahr (BIJ) gilt der neue Lehrplan Berufsvorbereitung und in diesem Zusammenhang auch das reguläre Zeugnis des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). Deshalb ist als Zeugniskopf der BIJ folgender Text zu verwenden:
[…] besucht im Schuljahr […] das Berufsvorbereitungsjahr […]
Die Klassengruppenbezeichnungen sollten hingegen weiterhin die entsprechenden Sonderformen (z.B. BIJ (ESF), BVJ-„Neustart“) widerspiegeln. Sie kann im Modul Klasse > Reiter „Klassengruppe“ > Feld „Klassengruppenbezeichnung im Zeugnis“ geändert werden.
Grundeinstellung (je Klasse): Klassengruppenbezeichnung für das Zeugnis
Viele Grüße
Ihr ASV-Team