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Lehrkraft in Mutterschutz

Eingabe des Mutterschutzes

  • Geben Sie die Beschäftigungsart an. Im Beispiel vz für Vollzeit an GMS. Das Beschäftigungsverhältinis darf bis zur Elternzeit nicht oe oder nm sein.
  • Bei UPZ ist die Unterrichtspflichtzeit der Lehrerin einzutragen.
  • Tragen Sie nun im Feld Längerfristiger Ausfall die Art Mutterschutz ein.

Der längerfristige Ausfall Mutterschutz wird nur dann gewertet, wenn der Wert VON im geschlossenen Intervall von Schuljahresbeginn bis erster Schultag liegt und der BIS-Wert nach dem Stichtag liegt. Der Stichtag für allgemeinbildende Schulen ist der 1. Oktober; für berufliche Schulen ist es der 20. Oktober.

Die Stammschule führt die Lehrkraft in jedem Fall - auch dann, wenn sie neu der Schule zugewiesen wurde.

Mutterschutz zum Stichtag

Falls sich eine Lehrkraft am Stichtag in Mutterschutz befindet, werden folgende Fälle unterschieden:

  • Die Lehrkraft kommt nach dem Mutterschutz wieder zurück, mit derselben Beschäftigungsart und demselben Beschäftigungsumfang:
    Beschäftigungsart und -umfang bleiben bestehen und wird über einen längerfristigen Ausfall Mutterschutz ausgeglichen.
  • Die Lehrkraft kehrt nach dem Mutterschutz zurück, allerdings mit anderer Beschäftigungsart und/oder -umfang:
    Der Lehrkraft wird die geplante Beschäftigungsart und der -umfang eingetragen und über einen längerfristigen Ausfall Mutterschutz ausgeglichen.
  • Die Lehrkraft geht anschließend für den Rest des Halbjahres/Schuljahres in Elternzeit:
    Es wird die am Stichtag gültige Beschäftigungsart eingetragen und die UPZ über einen längerfristigen Ausfall der Art Mutterschutz ausgeglichen.

Für alle in Teilzeit arbeitenden Lehrkräfte - auch für solche mit Ermäßigungen wegen Mutterschutz oder langfristiger Erkrankung - ist ein Teilzeitantrag zu stellen.
Wird eine TZ-Lehrkraft, die sich in Mutterschutz befindet, als beurlaubt gemeldet und es wird kein Teilzeitantrag eingereicht, erhält sie zu Beginn des neuen Schuljahres evtl. keine Bezüge!

Elternzeit am Stichtag

Befindet sich die Lehrkraft am Stichtag bereits in Elternzeit, wird sie mit Beschäftigungsart oe, dem Abwesenheitsgrund ez und mit UPZ = 0 geführt.

Schulartspezifische zur Elternzeiten („Vätermonate“) bis zu drei Monaten

  • GMS
  • RS
  • GY: Ausgenommen sind Lehrkräfte, die nur bis zu drei Monate Elternzeit („Vätermonate“) in Anspruch nehmen. Diese sind – unabhängig vom Zeitpunkt der Elternzeit – vollständig einzuplanen.
  • BerS
  • usw

Mutterschutz sowie Elternzeit nach dem Stichtag

Lehrkräfte, die sich erst nach dem Stichtag in Mutterschutz bzw. Elternzeit befinden, sind vollständig einzuplanen.