Als UPZ soll die Zahl eingetragen werden, die die Lehrkraft am Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme wieder hat. Während der Maßnahme wird die Unterrichtsstunden beim oberen Feld Ermäßigung (anteilige) durch die Art „Rekonvaleszenz (R)„ reduziert, bis gewünschte Wochenstundenzahl erreicht ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Lehrkraft auch am Stichtag arbeitet. (UPZ > 0)
Eine Lehrkraft wird wieder eingegliedert. Sie ist zudem nun schwerbehindert mit GdB 50 %. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 12 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 24. Außerdem erhält sie 1 Altersermäßigungen und gleicht 1 Stunde AZK aus.
Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig.