Es können nur Schulen angelegt werden, die im Schulverzeichnis in einer
ASV-Installation hinterlegt sind. Falls eine Schule erst im nächsten Schuljahr aktiv gesetzt wird (beispielsweise durch Neugründung) und im zentralen Schulverzeichnis ergänzt wird, muss der Prozess
Schulverzeichnis aktualisieren (4) durchgeführt werden. Eine Aktualisierung ist auch nötig, um zentrale Daten wie Anschriften und Schulnamen (z.B. nach Namensänderung) anderer Schulen abzuholen, um sie in Berichten zu verwenden.