Eine Halbjahresleistung kann als eingebracht (Wert 1) oder nicht-eingebracht (Wert 0) gekennzeichnet sein. Für den Sonderfall DBFH ist ein Wert 2 möglich, der die Doppelgewichtung dieser Halbjahresleistung darstellt. Diese Informationen werden in der Zeugnisnotentabelle gespeichert, ist aber nur über die AP-Schablone sichtbar. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Darstellung der Einbringungen in ASV.
2) automatische Berechnung (bei Datenpflege über ASV)
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Der Einbringungsvorschlag wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben können Sie den EBV für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
3) manuelle Berechnung (bei Datenpfleger über Drittprogramm)
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Berechnung des Einbringungsvorschlags nach jedem Import durchführen, sofern diese Information nicht bereits in der Importdatei enthalten ist.
Vorgehensweise:
Auswahl der Abschlussprüfungsart (Fachabitur, Abitur) - diese ist immer getrennt nötig
Prüfung „EBV berechnen“ auswählen
Klasse(n) auswählen, Strg-Taste für Mehrfachauswahl oder Strg+A für alle Datensätze gedrückt halten
Schüler auswählen, Strg-Taste für Mehrfachauswahl oder Strg+A für alle Datensätze gedrückt halten
Button „Funktion starten“ anklicken
Die Berechnung listet die ausgewählten Schüler auf.
Klicken Sie auf „Start“ und die Berechnung wird durchgeführt.
Das Ergebnis wird sprechend angezeigt. Das rote X und der Fehlertext erläutern, warum die Berechnung oder Prüfung gescheitert ist.
Screenshots mit Echtdaten machen
Ablauf der automatischen Berechnung des Einbringungsvorschlags
Festlegung der Einbringungswerte der vorhandenen Halbjahresleistungen
Einbringung aller einbringungsfähigen Halbjahresleistungen
Nicht-Einbringung von nicht einbringungsfähigen Halbjahresleistungen
Vorabstreichung von Halbjahresleistungen, die fehlen (Note: „-“)
Aufsteigende Sortierung der Halbjahresleistungen nach
Note
ASD-Schlüssel des Fachs
Art der Halbjahresleistung (von älteren zu jüngeren HJL)
Streichung von Halbjahresleistungen bis die Anzahl einzubringender Halbjahresleistungen erreicht ist. Die Streichung einer Halbjahresleistung wird übergangen wenn
bereits eine Halbjahresleistung dieses Fachs gestrichen wurde
es sich um die für die Allgemeine Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache handelt
es sich um eine sonstige Leistung handelt
Automatische EBV-Optimierung
Führt der normale Ablauf der Berechnung des Einbringungsvorschlags (Sture Streichung der schlechtesten Leistungen) dazu, dass der Schüler in den Gesamtergebnissen so stark unterpunktet, dass er nicht besteht, so führt die ASV automatisch eine Optimierung des Einbringungsvorschlags durch, um die Gesamtergebnisunterpunktung zu heilen.
Berechnung des Unterpunktungskontos
Gesamtergebnisse mit 0 Punkten erhöhen das Konto um 2
Gesamtergebnisse zwischen 1 und 3 Punkten erhöhen das Konto um 1
Bei einem Unterpunktungskonto von größer gleich 3 würde der Schüler nicht bestehen (vgl. § 35 Abs. 9 FOBOSO)
Ermittlung der unterpunkteten Fächer
Ermittlung der Rettungskandidaten (Eingebrachte Halbjahresleistungen von Fächern mit unterpunkteten Gesamtergebnissen, deren Streichung das Unterpunktungskonto verbessern würde)
Ermittlung der Tauschkandidaten (Gestrichene Halbjahresleistungen, deren Wiedereinbringung zu keiner Unterpunktung des Gesamtergebnisses des Fachs führen würde)
Ermittlung des besten Tauschs (stärkste Unterpunktungskonto-Verbesserung, bei Gleichheit bessere Punktesummen-Verbesserung)
Wurde ein bester Tausch gefunden, wird dieser durchgeführt (Streichung wird verschoben)
Dieser Ablauf wird solange wiederholt, bis keine Verbesserung des Unterpunktungskontos mehr möglich ist oder der Schüler besteht.
4) Einbringungsvorschlag manuell bearbeiten
Es kann fachlich notwendig werden, den errechneten EBV zu verändern. Entweder, weil die Berechnung nicht wie gewünscht war oder, weil sich ein Schüler bewusst oder aus taktischen Gründen gegen eine rechnerisch optimale Einbringung entscheidet. Der EBV kann schülerweise über die AP-Schablone verändert werden, siehe dazu diese Doku-Seite.
Vorgehensweise:
Die einbringungsfähigen Halbjahresleistungen können über Checkboxen als eingebracht / nicht eingebracht markiert werden.
Sobald eine Einbringung verändert wurde, ändert sich die Menüleiste und gibt diese Buttons frei.
Wird diese Aktion ausgeführt, wird der EBV erst wieder automatisch berechnet, wenn der Button „EBV Automatisch berechnen“ in der Menüleiste gedrückt wird.
Sonderfall: für DBFH-Bildungsgänge kann hiermit auch die Doppelgewichtung aktiviert werden
5) Berichte zum Einbringungsvorschlag
Es gibt folgende Berichte in ASV, welche die Einbringung auflisten: