Eine Halbjahresleistung kann als eingebracht (Wert 1) oder nicht-eingebracht (Wert 0) gekennzeichnet sein. Für den Sonderfall DBFH ist ein Wert 2 möglich, der die Doppelgewichtung dieser Halbjahresleistung darstellt. Diese Informationen werden in der Zeugnisnotentabelle gespeichert, ist aber nur über die AP-Schablone sichtbar. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Darstellung der Einbringungen in ASV.
2) automatische Berechnung (bei Datenpflege über ASV)
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Der Einbringungsvorschlag wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben können Sie den EBV für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
3) manuelle Berechnung (bei Datenpfleger über Drittprogramm)
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Berechnung des Einbringungsvorschlags nach jedem Import durchführen, sofern diese Information nicht bereits in der Importdatei enthalten ist.
Vorgehensweise:
Auswahl der Abschlussprüfungsart (Fachabitur, Abitur) - diese ist immer getrennt nötig
Prüfung „EBV berechnen“ auswählen
Klasse(n) auswählen, Strg-Taste für Mehrfachauswahl oder Strg+A für alle Datensätze gedrückt halten
Schüler auswählen, Strg-Taste für Mehrfachauswahl oder Strg+A für alle Datensätze gedrückt halten
Button „Funktion starten“ anklicken
Die Berechnung listet die ausgewählten Schüler auf.
Klicken Sie auf „Start“ und die Berechnung wird durchgeführt.
Das Ergebnis wird sprechend angezeigt. Das rote X und der Fehlertext erläutern, warum die Berechnung oder Prüfung gescheitert ist.
Screenshots mit Echtdaten machen
4) Einbringungsvorschlag manuell bearbeiten
Es kann fachlich notwendig werden, den errechneten EBV zu verändern. Entweder, weil die Berechnung nicht wie gewünscht war oder, weil sich ein Schüler bewusst oder aus taktischen Gründen gegen eine rechnerisch optimale Einbringung entscheidet. Der EBV kann schülerweise über die AP-Schablone verändert werden, siehe dazu diese Doku-Seite.
Vorgehensweise:
Die einbringungsfähigen Halbjahresleistungen können über Checkboxen als eingebracht / nicht eingebracht markiert werden.
Sobald eine Einbringung verändert wurde, ändert sich die Menüleiste und gibt diese Buttons frei.
Wird diese Aktion ausgeführt, wird der EBV erst wieder automatisch berechnet, wenn der Button „EBV Automatisch berechnen“ in der Menüleiste gedrückt wird.
Sonderfall: für DBFH-Bildungsgänge kann hiermit auch die Doppelgewichtung aktiviert werden
5) Berichte zum Einbringungsvorschlag
Es gibt folgende Berichte in ASV, welche die Einbringung auflisten: