Auch für Nutzer von Drittprogrammen und importierten AP-Leistungen ist dieser Schritt verpflichtend.
Wenn aufgrund noch fehlender Leistungen kein Einbringungsvorschlag erstellt werden kann und damit auch die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so ist der Prüfungsstatus der Schülerin bzw. des Schülers zunächst auf nicht zugelassen zu setzen.
Die Zulassungsprüfung ermittelt, ob einem Schüler die Fachhochschulreife oder das Abitur zuerkannt wird. Diese Information wird bei der Abschlussprüfung im Prüfungsstatus gespeichert. Dabei kann ein Schüler diese Ausprägungen haben:
| Schlüssel | Anzeigeform | Zulassung | Zuerkennung |
|---|---|---|---|
| 1139_10 | nicht zugelassen | x | |
| 1139_15 | zugelassen | x | |
| 1139_20 | nicht bestanden | x | |
| 1139_30 | bestanden | x |
Der Prüfungsstatus ist dabei aufbauend, das heißt, er wird nacheinander gesetzt. Die ersten beiden Ausprägungen setzt die Zulassungsprüfung, die letzten beiden Ausprägungen setzt zu Zuerkennungsprüfung.
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Die Zuerkennung wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben die Zuerkennung für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Zulassungsprüfung nach jedem Import durchführen.
Außerdem können Schulen, welche die AP in ASV erfassen, bei nachträglichen Datenänderungen die Zuerkennung für einzelne Schüler und oder Klassen in einer Serienänderung neu berechnen lassen.
Vorgehensweise:




Folgender Bericht liefert Informationen zur Zuerkennung des Abschlusses