Die Zulassung einer Schülerin oder eines Schlülers an der Abiturprüfung teilzunehmen übernimmt die Zulassungsprüfung. Diese wird bei der Abschlussprüfung im Prüfungsstatus gespeichert. Dabei kann ein Schüler diese Ausprägungen haben:
| Schlüssel | Anzeigeform | Zulassung | Zuerkennung |
|---|---|---|---|
| 1139_10 | nicht zugelassen | x | |
| 1139_15 | zugelassen | x | |
| 1139_20 | nicht bestanden | x | |
| 1139_30 | bestanden | x |
Der Prüfungsstatus ist dabei aufbauend, das heißt, er wird nacheinander gesetzt. Die ersten beiden Ausprägungen setzt die Zulassungsprüfung, die letzten beiden Ausprägungen setzt zu Zuerkennungsprüfung.
Schulen, welche die Halbjahresleistungen mit ASV erfassen und die Abschlussprüfungsleistungen in der AP-Schablone (je Schüler) eintragen, müssen keine separate Berechnung/Datenprüfung anstoßen. Die Zulassung wird automatisch berechnet und gespeichert, sobald die AP-Schablone (je Schüler) einmalig geöffnet wurde.
Falls Sie nicht jeden Schüler einzeln öffnen möchten, können Sie wie unter Punkt 3) beschrieben können Sie die Zulassung für eine ganze Klasse(ngruppe) über die Berechnung/Datenprüfung errechnen lassen.
Schulen, welche ihre Abschlussprüfungsleistungen in einem Drittprogramm pflegen und danach in ASV importieren, müssen die Zulassungsprüfung nach jedem Import durchführen.
Vorgehensweise:



