Grundsätzlich sind bei der Klassenbildung folgende Höchstschülerzahlen zu beachten:
Quelle: KMS III.6-BS8401.3/14/1 vom 19.04.2023
Sollten die Höchstschülerzahlen nicht eingehalten werden, wird ein Muss-Fehler ausgegeben (Ausnahme: Kann-Fehler bei Klassen für Kranke). Ggf. ist die Überschreitung auf dem Reiter Besonderheiten im Feld Bemerkung zur Klasse zu begründen.