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Klassenarten

Art. 20 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG unterscheidet für Förderzentren folgende Klassen:

  • Klassen der Grundschulstufe, darunter sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen
  • Klassen der Mittelschulstufe, darunter sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen
  • Mittlere-Reife-Klassen
  • Klassen der Berufsschulstufe
  • Klassen des Berufsvorbereitungsjahres

Nach Art. 20 Abs. 3 S. 3 BayEUG können Förderzentren Klassen für Kranke angegliedert werden. Bei den schulvorbereitenden Einrichtungen spricht man nicht von Klassen, sondern von Gruppen (vgl. Art. 22 Abs. 1 S. 5 BayEUG).

Auf dem Reiter Stammdaten ist die Klassenart der Klasse auszuwählen: Die Klassenart hängt grundsätzlich vom Bildungsgang der Mehrheit der Schüler der Klasse ab. Falls sich die Bildungsgänge der Klasse hinsichtlich der Klassenart unterscheiden, wird eventuell ein Muss-Fehler ausgegeben. In diesem Fall beantragen Sie bitte eine Plausi-Ausnahme.

Klassen der Grundschulstufe:

  • Für Klassen der Grundschulstufe ist grundsätzlich die Klassenart R (Regelklasse) zu wählen.
  • Klassen der Jahrgangsstufen 1, 1A und 2 können auch als Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen geführt werden. In diesem Fall ist DFK (Sonderpäd. Diag.- u. Förderkl.) die zutreffende Klassenart.
  • Eine Klasse der Jahrgangsstufe 1A ist nicht zwingend eine Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklasse. Steht der Förderschwerpunkt der Schüler bereits fest (z. B. bei blinden Kindern ohne weiteren Förderbedarf), so ist auch in Jahrgangsstufe 1A als Klassenart R anzugeben.
  • Für Diagnose- und Förderklassen müssen in ASV folgende Eintragungen vorgenommen werden:
  1. Reiter Stammdaten: Klassenart „DFK“ und Differenzierter Förderschwerpunkt „OZ_DFK“
  2. Reiter Klassengruppen: Ausbildungsrichtung/Bildungsgang: „FZ_DFK“ (erscheint ggf. erst nach Entfernung des Häckchens bei „nur Bildungsgänge der Schule“) und Förderschwerpunkt „OZ“

Klassen der Berufsschulstufe und Klassen des Berufsvorbereitungsjahres:

  • Klassen der Berufsschulstufe mit den Jahrgangsstufen 10 bis 12 gibt es nur an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als Klassenart ist BS-WG (BS-Stufe (geistige Entwickl.)) anzugeben.
  • Klassen des Berufsvorbereitungsjahres können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung angeboten werden. Hier ist als Klassenart BVJ-B (BVJ) anzugeben.

Klassen für Kranke an Förderzentren:

  • Nach Art. 20 Abs. 3 S. 3 BayEUG können Förderzentren Klassen für Kranke angegliedert werden. Dies bedeutet, dass solche Klassen zu einem Förderzentrum gehören, also Klassen dieser Schule sind, und die Schüler der Klasse für Kranke (im Regelfall) nur zu dieser Schule gehören.
  • Häufig sind diese Klassen jahrgangsstufenübergreifende Klassen. Als Klassenart ist KR (Klasse für Kranke) anzugeben.
  • Mit der Meldung zur Unterrichtssituation sind ausschließlich diejenigen Schüler zu melden, die am Erhebungsstichtag die Klasse für Kranke besuchen. In der Regel wird dadurch die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag nicht erreicht. Bitte geben Sie auf dem Reiter Besonderheiten im Bemerkungsfeld zur Klasse an, seit wann diese Klasse für Kranke genehmigt ist, sowie die durchschnittliche Schülerzahl im Vorjahr.

SVE-Gruppen:

Grundsätzlich werden SVE-Gruppen im Klassenmodul geführt, obwohl es sich nicht um Klassen handelt. Als Klassenart und als Jahrgangsstufe ist SVE (schulvorb. Einrichtung) anzugeben. Da der „Unterricht“ der SVE-Kinder im besonderen Unterricht eingetragen wird, braucht eine SVE-Gruppe nicht in der Unterrichtsmatrix geführt werden. Dies ist auf dem Reiter Besonderheiten einzustellen: