Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“, Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet. Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.
Im Offenen Ganztag werden „Ganztagesschüler“ zusammen mit „Halbtagesschülern“ beschult, weshalb die Teilnahme am Offenen Ganztag kein Attribut der Klasse sein kann, sondern beim Schüler anzugeben ist. Der Gebundene Ganztag wird im Klassenverband eingerichtet. Eine solche Klasse ist als Klasse im gebundenen Ganztag zu kennzeichnen.
Je nachdem, ob die Schule staatliche Förderung für die gebundenen Ganztagesklassen erhält, ist eine der beiden Organisationsformen GGT und GGT_oFö anzugeben.
Beachten Sie hierzu auch die Dokumentation zur offenen und gebundenen Ganztagesbetreuung.
Die Organisationsform einer Klasse ist im Feld Organisationsform auf dem Reiter Stammdaten einzutragen:
SVE-Kinder besuchen die schulvorbereitende Einrichtung ganztags oder vormittags ohne anschließenden Besuch einer der Einrichtung angeschlossenen Heilpädagogischen Tagesstätte oder vormittags mit anschließendem Besuch einer der Einrichtung angeschlossenen Heilpädagogischen Tagesstätte oder nachmittags. Die Kinder einer SVE-Gruppe können sich hinsichtlich der Organisationsform unterscheiden. Deshalb ist die SVE-Organisationsform im Schülermodul einzutragen und für SVE-Gruppen muss im Klassenmodul keine Organisationsform angegeben werden.