Abordnungen werden in zwei Gruppen unterschieden - zum einem Abordnungen an nichtschuliche Dienststellen und zum anderen Abordnungen an andere Schulen. Letzte steht eng im Zusammenhang mit dem Themengebiet Einsatz an mehreren Schulen.
Teil- als auch vollabgeordnete Lehrkräfte sind ohne Ausnahme an der Stammschule zu führen, auch wenn keine Rückkehr an die Stammschule zu erwarten ist (z. B. Mitarbeiter im KM). Die von VIVA angebotenen Daten sind daher i. d. R. nach Prüfung zu übernehmen.
Abordnungen an eine andere Behörde, z. B. ISB, Universität etc. muss nun im Reiter Einsatz JJ/JJ unter Abordnung an nichtschulische Dienststelle eingetragen werden. Füllen Sie hier die Art, WStd und den Zeitraum aus.
Die Abordnung an eine Regierung als mBdB (medienpädagogischer Berater digitale Bildung) bzw. iBdB (informationstechnischer Berater digitale Bildung) wird mit den entsprechenden Stunden im Lehrermodul auf dem Reiter Einsatz eingetragen:
Je nach Regierung werden für die Tätigkeit als mBdB bzw. iBdB Abordnungen oder Anrechnungsstunden vergeben.
Bei Abordnungen an andere Schulen führt nur die Stammschule die Ermäßigungen. Anrechnungen (soweit nicht dienststellenbezogen) und sonstige lehrerbezogene Stunden führen nur die jeweils betroffenen Schulen.
Im Falle einer Abordnung an eine andere Schule müssen die entsprechenden Stunden im Unterreiter Einsatzschulen Übersicht an der dafür vorgesehenen Stelle von allen Schulen erfasst werden.
Beachten Sie hier die Eintragungshinweise und Beispiele zu Einsatz andere Schule
Die UPZ ergibt sich aus der Summe aller Einsätze.
LK unterrichtet 16 Stunden an Stammschule und 12 Stunden an Abordnungsschule.
Eintrag an Stammschule: UPZ = 28, EAS = 12
Eintrag an Abordnungsschule: UPZ = 28, EAS = 16