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Ermäßigungsstunden

Grundsätzlich:
Anrechnungsstunden werden für Tätigkeiten/besondere Aufgaben der jeweiligen Lehrkraft vergeben.
Ermäßigungsstunden werden für in der Person liegende Gründe (z. B. Alter, Schwerbehinderung) erteilt.

Grundlage der Ermäßigungen ist die KMBek zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden sowie Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitenden Einrichtungen) und an Schulen für Kranke.

Ermäßigungen bei Vollzeitlehrern

Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften werden die Ermäßigungen nur anteilig vergeben (vgl. KMBek 2.2 (6) und (7)).

Alter

Der Stichtag für die Gewährung von Altersermäßigungen ist der 1. Februar. Die Lehrkraft, die bis einschließlich 31. Januar im relevanten Schuljahr folgende Altersgrenzen erreicht, erhält für das ganze Schuljahr die jeweils zustehenden Ermäßigungen.

  • Ab 58 Jahren: 1 Ermäßigung
  • Ab 60 Jahren: 2 Ermäßigungen
  • Ab 62 Jahren: 3 Ermäßigungen

Beispiele:
Eine LK wird am 10. Dezember des relevanten Schuljahres 60 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 2 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 31. Januar des relevanten Schuljahres 62 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr 3 Ermäßigungen.
Eine LK wird am 1. Februar des relevanten Schuljahres 58 Jahre alt. Sie erhält im ganzen Schuljahr keine Ermäßigungen.

Schwerbehinderung

Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB).

GdB 50 %: 2 Ermäßigungen
GdB 70 %: 3 Ermäßigungen
GdB 90 %: 4 Ermäßigungen

Der Eintrag des GdB erfolgt im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter Person.

Rekonvaleszenz (Wiedereingliederung)

Als UPZ soll die Zahl eingetragen werden, die die Lehrkraft am Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme wieder hat. Während der Maßnahme werden die Unterrichtsstunden auf dem Reiter Einsatz <SJ> unter Ermäßigung (anteilige) durch die Art Rekonvaleszenz (Kürzel R) reduziert, bis die gewünschte Wochenstundenzahl erreicht ist. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Lehrkraft auch am Stichtag arbeitet (UPZ > 0).

Beispiel:
Eine Lehrkraft wird wieder eingegliedert. Sie ist zudem nun schwerbehindert mit GdB 50 %. Zum Zeitpunkt der Meldung soll sie laut Amtsarzt 12 Stunden arbeiten, am Ende der Wiedereingliederung bzw. des Schuljahres arbeitet sie Vollzeit mit UPZ 24. Außerdem erhält sie 1 Altersermäßigungen und gleicht 1 Stunde AZK aus.
Folgende Eintragungen sind neben dem Unterrichtseinsatz notwendig.

Exkurs: Teildienstfähigkeit bei gleichzeitiger Ermäßigung

In den Fällen, in denen einer teildienstfähigen Lehrkraft zugleich Ermäßigungsstunden wegen Schwerbehinderung oder Alters zustehen, sind die Ermäßigungen anteilig zu gewähren.