Bei Lehrkräften mit Teildienstfähigkeit ist analog zur Eintragungsweise in VIVA als UPZ nicht 26, sondern der verminderte Stundenumfang anzugeben. Demnach ist eine Verminderung um 6 Stunden wie folgt einzutragen:
Die 6 nicht zu leistenden Stunden werden in ASV nicht eingetragen (weder Ermäßigung noch längerfristiger Ausfall).