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fz:lehrkraefte:foerderlehrer [03.11.2023 12:44] – martina.kraupner | fz:lehrkraefte:foerderlehrer [04.02.2024 23:09] (aktuell) – r.oeckl | ||
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An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden. \\ | An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden. \\ | ||
- | Davon sind 10 eigenverantwortlich durch die Förderlehrkraft durchzuführen. Auch bei Teilzeit sind es 10 Stunden. Die 10 eigenverantwortlichen | + | Davon sind **10 eigenverantwortlich** durch die Förderlehrkraft durchzuführen |
- | Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenständigen | + | Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenverantwortlichen |
Diese Stunden sind //nicht unterrichtswirksam// | Diese Stunden sind //nicht unterrichtswirksam// | ||
- | Für die UP werden die ILF Stunden weiterhin unter Anrechnung | + | Für die UP werden die ILF-Stunden weiterhin unter //Pflege, Förderung, Betreuung// |
Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst. | Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst. |