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fz:lehrkraefte:foerderlehrer [03.11.2023 12:44] martina.kraupnerfz:lehrkraefte:foerderlehrer [04.02.2024 23:09] (aktuell) r.oeckl
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 An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden. \\ An Förderschulen und Schulen für Kranke haben Förderlehrkräfte in Vollzeit eine UPZ von 27 Stunden. \\
  
-Davon sind 10 eigenverantwortlich durch die Förderlehrkraft durchzuführen. Auch bei Teilzeit sind es 10 Stunden. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden ganz normal als Lehrerstunden in der Matrix bzw. als besonderen Unterricht eingetragen.\\+Davon sind **10 eigenverantwortlich** durch die Förderlehrkraft durchzuführen (auch bei Teilzeit sind 10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht zu erteilen). Die Lehrkraft wird in diesem Umfang im eigenverantwortlichen Unterricht in der Matrix bzw. im besonderen Unterricht verbucht.\\
  
-Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenständigen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart **ILF** bei: //Anrechnungen/Fördermaßnahmen/Pflege// im Reiter <Schulnummer> erfasst.\\+Die restlichen Stunden (z. B. Förderstunden) außerhalb des eigenverantwortlichen Unterrichts werden mit der Lehrerstundenart //indiv. Lernförderung (FöL)// (Kürzel //ILF//) unter //Pflege, Förderung, Betreuung// auf dem Reiter //<Schulnummer>// erfasst.\\
 Diese Stunden sind //nicht unterrichtswirksam//. Diese Stunden sind //nicht unterrichtswirksam//.
  
-Für die UP werden die ILF Stunden weiterhin unter Anrechnung eingetragen. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden im besonderen Unterricht als FöM (Fördermaßnahme) ohne Schülerzuordnung eingetragen.+Für die UP werden die ILF-Stunden weiterhin unter //Pflege, Förderung, Betreuung// eingetragen. Die 10 eigenverantwortlichen Stunden werden im besonderen Unterricht als FöM (Fördermaßnahme) ohne Schülerzuordnung eingetragen. \\
  
 Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst.  Die Verwaltungsstunden werden nicht in ASV erfasst.