Ab der UP 2026 erfolgt die Meldung des Bedarfs an kirchlichen Religionsstunden bzw. -lehrkräften für alle Förderschulen aus ASV nach ASD/RELIS.
Der in ASV erfasste Bedarf wird im Rahmen der Übermittlung der Daten zur Unterrichtsplanung nach RELIS übermittelt und steht somit den jeweils zuständigen kirchlichen Stellen als Planungsgrundlage zur Verfügung.
Im Gegenzug werden nach den betreffenden Planungsschritten Daten aus RELIS an ASD übermittelt:
Rufen Sie die Maske Personalveränderung über Datei > Unterrichtsplanung > Personalveränderung auf.
Die Bedarfsmeldung kann entweder allgemein oder personenbezogen erfolgen.
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
Zusätzlich kann im Bemerkungsfeld (6) ein Kommentar vermerkt werden. Dieser wird ebenfalls nach ASD/RELIS übermittelt.
Im Bereich Gesamtübersicht (7) werden konfessionsübergreifend alle erfassten Anforderungen berücksichtigt und die Stunden aufsummiert.
Anforderungen katholischer und evangelischer Religionsstunden müssen jeweils gesondert erfolgen.
Es ist ausschließlich der Stundenbedarf kirchlicher Lehrkräfte zu erfassen, nicht jedoch der staatlicher Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung.
Wenn Sie mitteilen möchten, dass Sie für eine bestimmte Konfession keine Stunden benötigen, können Sie dies tun, indem Sie UPZ 0 erfassen und die übrigen Angaben wie oben beschrieben machen.
Wenn Sie eine bestimmte Lehrkraft anfordern möchten, erfassen Sie die Angaben (1) bis (4) wie oben beschrieben. Zusätzlich sind im Bereich Personalangaben hierzu die Art namentliche Anforderung (Kürzel N) sowie die PKZ der Lehrkraft zu erfassen:
Die weiteren Personalangaben sind fakultativ.
Sobald die Kontingente in RELIS geplant und nach ASD übermittelt wurden, können diese durch die Schulen in ASV durch Abholen der Daten aus ASD abgerufen werden. Die zugewiesenen Kontingente werden auf der Maske Bedarfsübersicht (abrufbar unter Datei / Unterrichtsplanung) neben den von der Schule angeforderten Stunden ausgewiesen: