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Therapieunterricht

Das Fach Therapieunterricht und die Lehrerstundenart Angebote gemäß § 39 (4) VSO-F sind ausschließlich für „Unterricht“ nach § 39 (4) VSO-F vorgesehen. Dort heißt es: „Kann[…] ein Schüler wegen […] seines besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs in einzelnen Pflicht- oder Wahlpflichtfächern dauerhaft oder zeitweise am Unterricht nicht teilnehmen oder kann […] er dort nicht hinreichend gefördert werden, kann […] er statt des stundenplanmäßigen Unterrichts in diesen Fächern am Therapieunterricht teilnehmen.“

Hierfür werden im Reiter XXXX FZ/XXXX SFK (XXXX … Schulnummer) unter „Anrechnung, Fördermaßnahmen, Betreuung, Vertretungsreserven, Pflege“ Stunden der Lehrerstundenart THA ( Angebot gem. § 39 (4) VSO-F) eingetragen. Diese Einheiten werden 45-minütig durchgeführt.

Eine 60-minütige verhaltenstherapeutische Einheit (kurz VTU) wird hier als Lehrerstundenart VTU (Verhaltenstherap. Unterweisung) eingetragen.