Die Werteliste zu Störungen und Schwächen gilt für alle Schularten.
Sie enthält derzeit alle Beeinträchtigungen und Formen, die in der BaySchO/Teil IV aufgelistet sind.
Schüler mit Autismus können eine Förderschule besuchen. Autismus ist dabei kein eigenständiger Förderschwerpunkt. Die Schüler werden in die Schule aufgenommen, die ihren etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann.
Falls der betreffende Schüler keinen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt hat, ist auf dem Reiter Erweiterungen „kein sonderpädagogischer Förderbedarf“ anzugeben.
Autismus ist bei vorliegender Diagnose eines Schülers einzutragen, sofern der Schüler aufgrund der Diagnose sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt vorliegt.
Die Eintragung in ASV erfolgt auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störung / Schwäche / Förderung.