Grundsätzlich werden auch SVE-Kinder im Schülermodul geführt, obwohl es sich rechtlich nicht um Schüler handelt.
Reiter Unterricht
Auf dem Reiter Unterricht werden die Stunden als USE (Gruppenunterweisung der SVE eingetragen) im besonderen Unterricht verbucht, da die Unterrichtsart f in der Matrix nicht auswählbar ist.
Bei der Lehrkraft wird die SVE ebenso unter Besonderer Unterricht eingetragen
Auf dem Reiter Ein-/Austritt im Bereich Einschulung (Beginn der Vollzeitschulpflicht) sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen. Die Bereiche Eintritt (hier gilt generell: 01.08.XX) und Austritt sind auszufüllen.
Wechselt ein SVE-Kind von der schuleigenen SVE in die 1. Klasse, so wird kein Austrittsdatum gesetzt. Es kommt sonst zu Zählfehlern in der Statistik, da ausgetretene Kinder nicht mehr gezählt werden - auch wenn ein Wiedereintrittsdatum gesetzt wird.
Für Schüler der SVE dürfen in der Regel keine Vorjahrgangsstufen gesetzt werden. Dies kann über die Konsistenzprüfung 2.1 (Vorjahrgangsstufe setzen) korrigiert werden. Für SVE-Kinder, die im Vorjahr schon an der Schule in der SVE waren, wird beim Schuljahreswechsel automatisch die Vorjahresjahrgangsstufe SVE gesetzt.
Reiter Schuljahr
Auf dem Reiter Schuljahr sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen.
Das Feld Organisationsform SVE auf dem Reiter Erweiterungen muss allein für alle SVE-Kinder befüllt sein.
Reiter Erweiterungen
Auf dem Reiter Erweiterungen sind die tatsächlichen Förderschwerpunkte des SVE-Kindes anzugeben (mindestens der bestimmende Förderschwerpunkt). Für SVE-Kinder sind nur die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zulässig.
ASV verweigert es Kinder, die zum „Schuljahresbeginn“ noch nicht 3 Jahre alt sind, anzulegen. Hier ist es ratsam das Geburtsjahr der Kinder anzupassen und sie am Tag des 3. Geburtstages real zu setzen.