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Förderunterricht / besondere Fördermaßnahmen

Unterricht

Werden Schüler über einen längeren Zeitraum von einer Lehrkraft besonders gefördert, so ist dieser Förderunterricht im besonderen Unterricht zu führen und mit Unterrichtsart f zu melden. Die Stunden sind – soweit möglich – dem entsprechenden Unterrichtsfach zuzuordnen. In den Fällen, in denen eine Zuordnung zu einem Unterrichtsfach nicht sinnvoll möglich ist, soll das Fach Fördermaßnahmen (Kürzel FöM) verwendet werden.

Findet dieser Förderunterricht zeitgleich zu regulärem Klassenunterricht statt, so sind die betroffenen Schüler aus den Klassenunterrichten auszubuchen.

Lehrerstundenarten

Im Falle von sonderpädagogischer Förderung nach § 39 Abs. 5 VSO-F, die zeitgleich zu regulärem Klassenunterricht stattfindet und an der die Schüler nicht über einen längeren Zeitraum teilnehmen, sind – je nach Lehrkraft – die Lehrerstundenarten Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF), Sonderpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel SPF) und indiv. Lernförderung (durch Förderlehrer) (Kürzel ILF) zu verwenden.

Dies soll nur bei schwierigen Schülerzuordnungen geschehen und ggf. mit der zuständigen Regierung abgeklärt werden.