Es besteht die Möglichkeit verschiedene Unterrichte zu koppeln. Hierzu muss händisch in der zweiten Zeile des Unterrichtselements direkt nach der Anzahl der Stunden der Koppelname (bestehend aus wenigen aussagekräftigen Zeichen wie z.B. 5mAB für Mathe 5A und 5B) eingetragen werden.
Es gibt hier verschiedene Arten der Koppeln.
Leere Koppeln ohne Zuordnung einer Lehrkraft werden als identische Koppel gewertet!
Wird insbesondere bei der UP eine Koppel gesetzt, so ist stets auf den Gesamtbedarf an Lehrerwochenstunden zu achten!
Zur UP wird eine Koppel in Sport männlich gesetzt. Ziel ist eigentlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Zeitkoppel in Verbindung mit Sport weiblich anzulegen; die Sportgruppen der ersten und dritten Zeile sollen gemeinsam unterrichtet werden:
In der obersten Zeile ist der aktuelle Bedarf an Lehrerwochenstunden für das Fach aufsummiert.
Löscht man die Koppel in der obersten Zeile, so ergibt sich auf einmal ein erhöhter Bedarf!
Wird eine Lehrkraft in der obersten Zeile zugeordnet, so unterscheiden sich die Lehrer in der Koppel im Fach Sm, damit zählt das Programm die Koppel in Sm als Zeitkoppel (erhöhter Bedarf).
Trägt man in der unteren Zeile dieselbe Lehrkraft ein, so wird die Koppel wieder wie geplant gewertet. Dies entspricht der Ausgangssituation mit leeren Koppeln.
Da das Fach Sw ein anderes ist ergeben sich hier keine Auswirkungen!
Merke: Das Programm wertet leere Koppeln ohne Lehrkraft als identische Koppeln. Zur UP ist daher auf den Gesamtbedarf an Lehrerwochenstunden zu achten.
In Informatik (2-stündig) soll eine Klasse geteilt werden. Die Gruppen sollen aber zeitgleich von unterschiedlichen Lehrern unterrichtet werden. Der Bedarf an Lehrerwochenstunden beträgt damit 4!
Für die UP wird eine Koppel eingetragen (die eine Zeitkoppel sein soll), die Lehrkräfte stehen aber noch nicht fest.
Leere Koppeln können nicht als Zeitkoppeln eingesetzt werden! Wird dies falsch eingesetzt, so weist das Programm einen viel geringeren Lehrerbedarf aus als dies tatsächlich der Fall wäre. Wird dies zu spät bemerkt, kann hierfür kein Personal mehr zugewiesen werden oder es ergibt sich eine Schieflage in den Fächern, da evtl. bereits eine Lehrkraft mit anderer Lehrbefähigung angefordert wurde!
Zwei Lehrkräfte unterrichten zur selben Zeit unterschiedliche Schüler. Beispiel: Der Religionsunterricht (Katholisch + Evangelisch + Ethik) einer Klasse findet für die drei verschiedenen Gruppen gleichzeitig bei drei verschiedenen Lehrern statt. In der Matrix wird bei den drei Unterrichtselementen der gleiche Koppelname eingetragen.
Wählt man „Koppel markieren“ rechts oben im Kopf der Matrix werden die Unterrichte der Koppel grün markiert. Bei dieser Art Koppel benötigt man für jede Lehrkraft Lehrerwochenstunden. Für ASV ist diese Koppel in der Regel nicht relevant, nur für ein Stundenplanprogramm.
Will man z. B. geteilte Klassengruppen verschiedener Zweige in einem Fach wie Deutsch gemeinsam unterrichten legt man in beiden Klassengruppen eine Koppel mit derselben Lehrkraft an. Die Unterrichtselemente zählen dann wie ein Unterricht. Es werden nur einmal die Lehrerwochenstunden gezählt. Die Koppelung kann auch über die Sammelzeile erfolgen. Hierzu klickt man mit rechts auf das fragliche Unterrichtselement und wählt Sammelzeile aufbauen.
Wenn eine Klasse aus mehreren Jahrgängen zusammen gesetzt wird, kommt es vor, dass unterschiedliche Stundentafeln und damit verbunden unterschiedliche Fächerbezeichnungen gelten. Dies in der Matrix abzubilden kann zu Fehlermeldungen führen, dass eine Lehrkraft nicht in unterschiedlichen Fächern unterrichten darf.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 müssen die Schulen nicht zwischen D, M etc. unterscheiden, sondern dürfen die Stunden als Grundlegenden Unterricht melden, so wie es auch die Stundentafel vorsieht. In der Realität wird natürlich trotzdem Deutschunterricht, Matheunterricht etc. gehalten. Wenn nun Schüler höherer Jahrgangsstufen an diesem GU-Unterricht teilnehmen, dann muss für diese Stunden das Fach differenziert gemeldet werden.
Bsp.: An 6 der 16 GU-Stunden einer Klasse der Jgst. 2 nehmen Schüler aus Jgst. 3 teil; es wird Deutsch unterrichtet. In diesem Fall sind 10 Stunden Grundlegender Unterricht mit den Schülern aus Jgst. 2 und 6 Stunden Deutsch mit den Schülern aus 2 und 3 zu melden.
Sollte trotzdem eine Plausibilität anschlagen, kann eine entsprechende PL-Ausnahme beantragt werden.
Wenn man eine Plausibilitätsausnahme benötigt, dann erstellen Sie bitte ein Ticket im ASV-Helpdesk. Bitte im Ticket die Fehler-ID vermerken, eine detaillierte beschreibung der PL und entsprechende Screenshots anfügen. Sollte hier eine PL anschlagen, weil in Jgst. 2 kein Deutschunterricht erlaubt ist, könnten wir diese PL allgemein anpassen. Achten Sie auf den richtigen Betreff angeben: „FZ: PL-Ausnahme … [Thema]“