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fz:unterricht:probeunterricht [07.07.2022 09:36] – [Probeuntericht] joerg.tullyfz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] tina.dersch
Zeile 4: Zeile 4:
 Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass...\\ Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass...\\
  
-... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ +... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder
 ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\
-\\+
 \\ \\
 In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\